Seehofer zeigt sich „sehr zufrieden“ mit Neuregelung zu Familiennachzug

Bundesinnenminister Seehofer hat sich "sehr zufrieden" mit der Neuregelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gezeigt. Ab dem 1. August gilt eine Obergrenze von 1000 Angehörigen pro Monat.
Titelbild
CSU-Chef Horst Seehofer vor dem Gebäude der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin.Foto: Kay Nietfeld/dpa
Epoch Times10. Mai 2018

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat sich „sehr zufrieden“ mit der Neuregelung zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gezeigt.

Es sei eine vernünftige Lösung gefunden worden, die sich streng am Koalitionsvertrag ausrichte, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Ab dem 1. August kann bis zu 1000 Angehörigen von subsidiär geschützten Flüchtlingen pro Monat aus humanitären Gründen der Nachzug nach Deutschland gewährt werden.

Für die Startphase in diesem Jahr gilt eine Sonderregelung, um mögliche Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung auszugleichen, wie Seehofer sagte. Demnach liegt die Obergrenze vom 1. August bis zum 31. Dezember bei insgesamt 5000 Visa, nicht ausgeschöpfte Kontingente können also auf Folgemonate übertragen werden. Ab dem 1. Januar gelte dann aber strikt die Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat, hob der Minister hervor.

Seehofer nannte auch mehrere Kriterien, die für einen Familiennachzug erfüllt sein müssten: So müsse eine Ehe vor der Flucht geschlossen worden sein, es dürften keine Straftaten begangen worden sein, und es dürfe sich nicht um sogenannte Gefährder handeln. Ferner dürfe die Ausreise des in Deutschland lebenden Flüchtlings nicht bevorstehen.

Seehofer bestätigte, künftig werde es möglich sein, dass ein „geläuterter“ Gefährder Familienangehörige nachholt. Er halte dies für „absolut verantwortlich“. Es gebe im Strafrecht häufig Fälle, in denen sich Menschen von extremistischen Organisationen lossagten und sogar mit den deutschen Behörden zusammenarbeiteten.

Zugleich verwies der Innenminister darauf, dass in seinem Ministerium kein konkreter Fall bekannt sein, also eine „sehr abstrakte“ Diskussion geführt werde. Entscheidend sei für ihn letztlich, dass für einen solchen Fall gelte: „Das kann nur der Bundesinnenminister entscheiden.“

Mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs habe die Regierung ihre Handlungsfähigkeit bewiesen, sagte Seehofer weiter. Es gelte nach wie vor das Ziel, Migration zu ordnen, zu steuern, aber auch zu begrenzen. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den seit März 2016 ausgesetzten Familiennachzug ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zuzulassen. (afp)



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