Seit März kamen 614 Flüchtlinge über EU-Türkei-Abkommen – Grüne kritisieren „lächerlich geringe Aufnahme“

"Die Zahl von 614 syrischen Flüchtlingen ist lächerlich gering, aber immerhin spielt das Kriterium Familiennachzug eine Rolle bei der Auswahl", sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Franziska Brantner.
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Migranten warten an einer türkischen Küstenwachstation am Dikili Bezirk in Izmir, am 20. März 2016, nachdem sie bei dem Versuch, die griechische Insel Lesbos aus dem Bademli Dorf, Westen der Türkei zu erreichen, gefangen wurden.Foto: OZAN KOSE / AFP / Getty Images lesen
Epoch Times14. Oktober 2016

Über das EU-Türkei-Abkommen sind seit März 614 syrische Flüchtlinge legal nach Deutschland gekommen. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, berichtet die „Welt“. Die Syrer seien im Resettlement-Verfahren im Rahmen des 1:1-Mechanismus der EU-Türkei-Erklärung eingereist, teilte das Innenministerium darin mit.

Von den 614 Menschen (Stand 12.10.) hätten 486 „familiäre Bindungen“ außerhalb der Kernfamilie in Deutschland, etwa volljährige Kinder, Geschwister, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen, Cousins und Cousinen, Schwager oder Schwägerin. 22 Flüchtlinge seien ihren bereits in Deutschland lebenden Ehepartnern nachgereist.

Die Grünen kritisieren die schleppende Aufnahme. „Die Zahl von 614 syrischen Flüchtlingen ist lächerlich gering, aber immerhin spielt das Kriterium Familiennachzug eine Rolle bei der Auswahl“, sagte die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Franziska Brantner, der Zeitung. Die „niedrigen Aufnahmezahlen“ stünden jedoch in keinem Verhältnis zu dem Schicksal, das gerade Frauen und Kinder in Syrien erlitten, so Brantner weiter.

Die von der großen Koalition beschlossene Aussetzung des Familiennachzugs für Syrer sei deshalb „unmenschlich, integrationshemmend und gehört umgehend kassiert“, kritisierte Brantner. Die Bundesregierung hatte im März beschlossen, den Familiennachzug für lediglich subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen und die Anträge von Syrern wieder in einer persönlichen Anhörung zu prüfen. Seitdem erhält ein immer größerer Anteil Syrer nur diesen eingeschränkten subsidiären Schutzstatus. (dts)



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