SEK-Einsätze in vier Bundesländern gegen rechtsterroristische Vereinigung „Nordadler“

Zur Klärung von Verdachtsmomenten einer rechtsterroristischen Gefahr wurden vier Wohnungen in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Thüringen von SEK-Einheiten durchsucht.
Titelbild
Polizei vor ihrem Einsatz.Foto: Julian Stratenschulte/Archiv/dpa
Epoch Times19. April 2018

Aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs wurden am Dienstag, 17. April, die Wohnungen von vier Männern in den Bundesländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen von SEK-Einheiten durchsucht. Ebenso wurde eine Wohnung in Thüringen durchsucht. Diese Person steht allerdings nicht unter Tatverdacht.

Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB).

(Generalbundesanwaltschaft)

Es fanden bisher keine Festnahmen zu den Fällen statt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beschuldigten von nationalsozialistischer Gesinnung geprägt sind und sich spätestens seit Anfang 2017 zur rechtsterroristischen Vereinigung „Nordadler“ zusammengeschlossen haben.

Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, dem Nationalsozialismus in Deutschland zum Wiedererstarken zu verhelfen. Dazu haben sie auch bislang aber noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf politische Gegner in Erwägung gezogen.“

(Frauke Köhler, StA, GBA-Sprecherin)

Die Männer hätten sich bemüht, „Waffen, Munition sowie Materialien zum Bau von Brand- und Sprengvorrichtungen“ zu beschaffen.

Die Durchsuchungen sollten somit dazu dienen, die Verdachtsmomente zu klären und ob die Beschuldigten bereits über „Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung“ verfügen.

Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren. Insbesondere soll geklärt werden, ob die Beschuldigten bereits über Waffen oder sonstige Gegenstände zur Anschlagsbegehung verfügen.

Die weiteren kriminalpolizeilichen Ermittlungen übernimmt das LKA Niedersachsen.

Die Bundesanwaltschaft übernahm am 18. Januar das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft Celle und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der Gründung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) ein. (sm)



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