Sicherheitspersonal in Flüchtlingsheimen wird stärker kontrolliert

Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf verschiedene Vorfälle aus der Vergangenheit, bei denen dem Bewachungspersonal Übergriffe auf Flüchtlingsheime vorgeworfen worden waren.
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Flüchtlingskrise in EuropaFoto: JOHN MACDOUGALL/AFP/Getty Images
Epoch Times14. Oktober 2016

Das Sicherheitspersonal in Flüchtlingsheimen wird künftig stärker kontrolliert. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im September beschlossenes Gesetz, das Mitarbeitern von Bewachungsfirmen in leitender Funktion die Vorlage eines Sachkundenachweises abverlangt. Bislang reichte es aus, einen 80-stündigen Kurs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ohne Abschlussprüfung zu absolvieren.

Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf verschiedene Vorfälle aus der Vergangenheit, bei denen dem Bewachungspersonal Übergriffe auf Flüchtlingsheime vorgeworfen worden waren. Die Auflagen des Gesetzes gelten auch für Sicherheitspersonal, das bei Großveranstaltungen eingesetzt wird.

Die zuständigen Behörden können Auskünfte bei der Polizei und bei den Landesbehörden für Verfassungsschutz einholen. Vorgesehen ist auch eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, um die Zuverlässigkeit von Unternehmern und Personal zu überprüfen. (afp)



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