So will die GroKo ausländische Fachkräfte nach Deutschland holen

Die GroKo hat sich auf Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Staaten außerhalb der EU geeinigt. Union und SPD wollen geduldeten Ausländern, die gut integriert sind und eine Arbeit haben, einen "verlässlichen Status" ermöglichen.
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MigrantenFoto: GIOVANNI ISOLINO/AFP/Getty Images
Epoch Times3. Oktober 2018

Die große Koalition hat sich auf Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Staaten außerhalb der EU geeinigt. Der zuvor wochenlang diskutierte „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber ist mit der nächtlichen Verständigung vom Tisch. Gleichwohl wollen Union und SPD geduldeten Ausländern, die gut integriert sind und eine Arbeit haben, einen „verlässlichen Status“ ermöglichen. Die wichtigsten Punkte der Einigung:

Welchen Status sollen geduldete Ausländer mit Arbeit künftig haben?

Geduldete Ausländer können nach geltendem Recht unter bestimmten Umständen in Deutschland arbeiten – müssen das Land aber verlassen, wenn ihre Duldung ausläuft. Oft haben sie sich dann schon gut integriert und verfügen über einen Arbeitsplatz. Den zuvor von der SPD geforderten „Spurwechsel“ wird es zwar nicht geben. Im Eckpunktepapier der Koalition heißt es: „Am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration halten wir fest.“

Allerdings sollen „im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter“ definiert werden, die eine Arbeit haben und gut integriert sind. Wie diese Kriterien genau aussehen, müssen die zuständigen Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft noch ausarbeiten. Schon jetzt kann ein Geduldeter unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten: Er muss seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, über „hinreichende“ Sprachkenntnisse verfügen und seinen Lebensunterhalt überwiegend durch eine Arbeit sichern.

Unter welchen Bedingungen sollen Ausländer künftig in Deutschland arbeiten können?

Wer als ausländische Fachkraft oder Hochschulabsolvent einen Arbeitsplatz vorweisen kann, soll dem geplanten Zuwanderungsgesetz zufolge in jedem Beruf arbeiten können, zu dem ihm seine Qualifikation befähigt – soweit diese hier anerkannt ist. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf so genannte Engpassberufe, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden.

Außerdem wird auf die Vorrangprüfung verzichtet. Bislang muss immer erst geschaut werden, ob nicht ein deutscher Bewerber für den Job infrage kommt. Allerdings soll es zum Schutz deutscher Arbeitnehmer möglich sein, die Vorrangprüfung etwa in Regionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit beizubehalten oder kurzfristig wieder einzuführen.

Welche Möglichkeiten der Jobsuche sollen Fachkräfte in Deutschland bekommen?

Ausländische Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung und Hochschulabsolventen sollen für sechs Monate nach Deutschland kommen können, um sich hier einen Job zu suchen. Sozialleistungen sollen sie in dieser Zeit nicht beziehen können, auch gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine solche Jobsuche. Die Jobsuchenden müssen so gut Deutsch sprechen, wie es für eine Tätigkeit ihrer Qualifikation erforderlich ist.

Vor der Einreise muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Sollte die Suche erfolglos sein, sind die Fachkräfte ausreisepflichtig.

Welche Möglichkeit zur Aus- und Fortbildung sollen Ausländer in Deutschland bekommen?

Viele Ausländer haben einen Berufsabschluss, der hierzulande nicht anerkannt wird. Die bereits bestehende Möglichkeit, einen entsprechenden Abschluss für Deutschland nachzuholen, soll weiter ausgebaut werden. Dort, wo die Anerkennung eines Abschlusses infrage kommt, soll dies „möglichst schnell und unkompliziert“ geprüft werden.

Um der wachsenden Zahl offener Ausbildungsplätze zu begegnen, sollen außerdem die Möglichkeiten des Zugangs zur Berufsausbildung verbessert werden.

Wie will die Regierung um Fachkräfte in Mangelberufen werben?

Mit einer Werbestrategie sollen Unternehmen in ausgewählten Ländern dabei unterstützt werden, gezielt für den deutschen Arbeitsmarkt auszubilden. Das offizielle Informationsportal www.make-it-in-germany.com soll zu einem Dachportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland ausgebaut werden. In den Prozess eingebunden werden sollen Goethe-Institute und deutsche Auslandsschulen zur Förderung der deutschen Sprache sowie Auslandshandelskammern und Auslandsniederlassungen von deutschen Unternehmen.

Wie groß wird der Verwaltungsaufwand?

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte „praktische“ und unbürokratische Lösungen an, räumte aber zugleich ein, es stehe ein „Riesenkraftakt“ bevor, etwa bei der Visumserteilung. Die Regierung setzt unter anderem auf die Digitalisierung von Verfahren und Online-Beratungen. (afp)



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