Sondersitzung zum Fall „Al-Bakr“ beendet – Bis Jahresende Bericht erwartet

Der Fall "Al-Baker" hat der sächsischen Regierung viel Kritik gebracht. Nun will der Landtag erfahren, was wann und wo schieflief. Die Staatsregierung lässt unabhängige Experten prüfen.
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Der Fall Al-BakrFoto: Getty Images
Epoch Times18. Oktober 2016

Nach fast sechs Stunden haben Innen- und Rechtsausschuss des sächsischen Landtags am Dienstagabend in Dresden eine gemeinsame Sondersitzung zum Fall „Al-Bakr“ beendet.

Knapp eine Woche nach dem Tod des terrorverdächtigen Syrers hatten Innenminister Markus Ulbig und Justizminister Sebastian Gemkow (beide CDU) den Abgeordneten Fragen zu den Hintergründen der Fahndung nach Dschaber al-Bakr und dessen Suizid in der Justizvollzugsanstalt Leipzig beantwortet.

Dabei sei klar geworden, es „war alles in allem ein erfolgreicher Anti-Terror-Einsatz, der die Gefahr vor einem wohl unmittelbar bevorstehenden Terrorakt gebannt hat“, sagte der CDU-Innenexperte Christian Hartmann anschließend. „Mit einer Vielzahl von Gerüchten und Anschuldigungen konnte aufgeräumt werden.“ Dennoch sei eine weitere kritische Überprüfung des Einsatzes nötig. „Dass den Beamten der Tatverdächtige beim ersten Zugriff entkam, stellt weder die Polizei selbst, den Innenminister noch uns zufrieden.“

Die Staatsregierung war wegen des Falls heftig kritisiert worden und beauftragte eine vierköpfige Expertenkommission unter Leitung des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht, Herbert Landau, mit der Prüfung der Vorgänge.

Neben Justizminister Gemkow und Innenminister Ulbig nahmen Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundesamtes für Verfassungsschutz an der Sondersitzung im Landtag teil. Es wurde eine Nachtsitzung erwartet.

Den Landtagsabgeordneten gehe es um „Sachaufklärung“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Klaus Bartl (Linke). Sie wollten erfahren, „was wann wie und wo geschehen ist“. Erst dann könnten die Fraktionen und Abgeordneten Schlussfolgerungen „personeller oder struktureller Natur“ treffen. Es gehe aber auch um den Umgang mit Terrorverdächtigen in Sachsen. „Wir brauchen Schlussfolgerungen, wie mit Strafverdächtigen dieses Formats künftig umzugehen ist.“

Bis Jahresende Bericht erwartet

Die Expertenkommission der Staatsregierung soll bis Jahresende Bericht über den Ablauf des Polizeieinsatzes und der Inhaftierung Al-Bakrs in der JVA Leipzig vorlegen. Neben Landau gehören dem Gremium Ex-Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm, die Psychologin und frühere Leiterin der JVA Celle, Katharina Bennefeld-Kersten, und der ehemalige Inspekteur der Polizei Brandenburg, Jürgen Jakobs, an. Am kommenden Montag sollen sie erstmals in Dresden zusammenkommen.

Aufgabe der Kommission ist es, die Umstände rund um die Fahndung, den polizeilichen Zugriff und die Festnahmen Al-Bakrs und seines mutmaßlichen Komplizen Chalil A. in Leipzig und Chemnitz zu untersuchen, ebenso die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene sowie die Suizidprävention in sächsischen Haftanstalten.

Der als Komplize des mutmaßlichen IS-Terroristen Dschaber al-Bakr verdächtige Chalil A. bleibt in Untersuchungshaft. Der 33 Jahre alte Syrer wurde am Bundesgerichtshof in Karlsruhe einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ einen neuen Haftbefehl, wie die Bundesanwaltschaft am Abend mitteilte. Chalil A.’s Anwalt Peter Hollstein sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass sein Mandant weiter in der Justizvollzugsanstalt Dresden untergebracht werde.

Al-Bakr hatte sich am vergangenen Mittwoch in seiner Zelle in Leipzig erhängt. Die Ermittler gehen davon aus, dass er einen islamistischen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante. Gegen Chalil A. besteht laut Bundesanwaltschaft der „dringende Tatverdacht“, dass er Al-Bakr seine Wohnung in Chemnitz überlassen und diesem beim Kauf der für den Sprengstoff benötigten Materialien im Internet geholfen habe. Laut Hollstein stützt sich der Haftbefehl nur auf Indizien.

Die Vorführung vor einen Bundesrichter in Karlsruhe war notwendig, weil Chalil A. zunächst nur aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden in Untersuchungshaft gekommen war. (dpa)



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