Sozialer Arbeitsmarkt beschlossen: Bundestag regelte neue Hilfen für Langzeitarbeitslose

Der Bundestag verabschiedete die Einführung des sozialen Arbeitsmarktes. Dabei sollen Langzeitarbeitslosen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Arbeitgeber erhalten bis zu 100 Prozent der Lohnkosten vom Staat.
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Firmen, die Langzeitarbeitslose unter bestimmten Bedingungen anstellen, sollen vom Staat einen Lohnkostenzuschuss bis zu 100 Prozent erhalten.Foto: iStock
Epoch Times8. November 2018

Langzeitarbeitslosen soll mit einem neuen Milliardenvorhaben der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag die Einführung des sozialen Arbeitsmarkts, bei dem für die Anstellung von Langzeitarbeitslosen hohe Lohnkostenzuschüsse gezahlt werden.

Es gehe um Hilfe für Menschen, „die es aus unterschiedlichen Gründen schwer haben“ und bereits „ganz lange draußen sind“ aus dem Erwerbsleben, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Das Vorhaben richtet sich an Menschen, die mindestens 25 Jahre alt ist und in den vorangegangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre lang Hartz IV bezogen haben. Ihnen sollen Jobs in der Privatwirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder Kommunen vermittelt werden. Dabei bekommen die Arbeitgeber fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse.

Handelt es sich um eine Stelle mit Tarifbindung, zahlt der Staat in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Tariflohns, im dritten Jahr 90, im vierten Jahr 80 und im fünften Jahr 70 Prozent. Bei anderen Arbeitsplätzen orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn.

Schwerbehinderte und Arbeitslose mit minderjährigen Kindern im Haushalt können bereits nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug gefördert werden. Damit es mit der Anstellung auch langfristig klappt, werden Teilnehmer und Arbeitgeber mit einem Coaching unterstützt.

Für Menschen, die seit zwei Jahren Hartz IV beziehen, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines Lohnzuschusses. Dieser liegt im ersten Jahr bei 75 und im zweiten Jahr bei 50 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts.

Für die neuen Maßnahmen sind insgesamt vier Milliarden Euro eingeplant. Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten, die Laufzeit ist befristet bis zum 31. Dezember 2024. (afp)



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