Sozialsenatorin: Über 85.000 Berliner Hartz-IV-Empfänger zahlen für Miete drauf

Da die neuen Regelsätze die Miete von einem Drittel der Hartz-IV-Empfänger nicht komplett abdecken, plant Sozialsenatorin Breitenbach kurzfristig eine erneute Anhebung.
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Die Leistungszuschüsse für Heizkosten und Miete reichen in Berlin nicht aus.Foto: Armin Weigel/Symbolbild/dpa
Epoch Times4. Mai 2019

Anfang des Jahres 2018 wurden die Regelsätze für die Mietzahlungen von Hartz-IV-Empfängern in Berlin angepasst. Der Senat beschloss damals eine Erhöhung zwischen sieben und 17 Prozent. Doch die neuen Regelsätze sind schon wieder zu niedrig. Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) sagte laut „BZ“.

Die Mieten galoppieren uns davon.“

Je nach Bezirk betragen die Neuvertragsmieten 7,09 bis 15,36 Euro je Quadratmeter, die durchschnittliche Angebotsmiete 10,32 Euro, so Breitenbach gemäß „Berliner Morgenpost“.

Von den 246.000 Wohnungen der Erwerbslosen muss ein Drittel teilweise bei den Mietkosten aus eigener Tasche draufzahlen. Dabei handelt es sich um 85.180 Haushalte.

Im Durchschnitt zahlen sie 135 Euro aus eigener Kasse drauf. Für Personen, die Sozialhilfe beziehen, ist das sehr viel Geld“, stellte Breitenbach laut „BZ“ fest.

Sobald der neue für Mai angekündigte Mietspiegel veröffentlicht ist, sollen die Richtwerte der Ausführungsvorschrift (AV) Wohnen erhöht werden. Anhand des bundesweiten Kostenspiegels soll dann im Herbst auch der Heizkostenzuschuss angepasst werden. Ein Beschluss des Abgeordnetenhauses oder Senats sei dafür nicht erforderlich, sagte die Sozialsenatorin laut „Berliner Morgenpost“. Eine Verständigung mit Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) reiche aus.

Senatorin scheitert an gesetzlichen Richtwerten

Die Dringlichkeit für ihr Handeln begründete Breitenbach mit dem Fall einer siebenköpfigen Migrantenfamilie aus Afghanistan. 6.500 Euro kostet deren monatliche Unterkunft derzeit, eine angemessene Wohnung wurde für eine Nettokaltmiete von 1.500 Euro angeboten. Allerdings könne das Amt die Kosten für diese doch viel günstigere Wohnung nicht übernehmen, denn „das liegt über dem Richtwert der heutigen AV Wohnen“, so die Senatorin.

Am 01.01.2019 trat die überarbeitete Fassung der Ausführungsvorschriften (AV) zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV Wohnen) in Kraft. Die AV Wohnen regelt die Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsempfängern.

Insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro flossen 2018 aus dem Geld der Steuerzahler in die Übernahmen von Mieten und Heizkosten für die Berliner Leistungsempfänger, das waren 23 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Da die Zahl der Bedürftigen leicht zurückgegangen war, fielen die steigenden Zahlungen noch nicht so sehr ins Gewicht.  Das gesamte Haushaltsvolumen für Berlin im Jahr 2018 betrug 28,603 Milliarden Euro. (sua)

 



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