Im Sinne von Linken und Grünen: Sozialverbände wollen Werbeverbot für Abtreibungen aufheben

Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden drängt auf eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche.
Titelbild
Abtreibungsklinik.Foto: meenon/iStock
Epoch Times23. April 2018

Ein breites Bündnis aus Sozialverbänden drängt auf eine Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche. In einem am Montag veröffentlichten Brief an die Bundesregierung sowie an Parteien und Fraktionen der großen Koalition fordern die Organisationen eine ersatzlose Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a.

„Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch gehört zu den persönlichsten Entscheidungen, die eine Frau treffen kann und muss als solche behandelt und respektiert werden“, erklärte AWO-Chef Wolfgang Stadler. Die Frauen bräuchten einen Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen, erklärte das Zukunftsforum Familie (ZFF).

Zu den Unterstützern des Briefes gehören neben AWO und ZFF auch die DGB Frauen, der Deutsche Juristinnenbund, der pro familia Bundesverband und der Sozialverband Deutschland (SoVD).

Die Diskussion um den Paragrafen 219a war durch die Bestrafung einer Gießener Ärztin in Gang gekommen, die auf ihrer Website mithilfe eines Links über Möglichkeiten des Schwangerschaftabbruchs informiert hatte. Für eine Abschaffung des Paragrafen treten seither Linke und Grüne ein. Auch die SPD ist für eine Abschaffung des bisherigen Gesetzes, strebt aber eine Einigung mit der Union an, die den Paragrafen bislang beibehalten will.

Siehe: SPD-Fraktionsvize Högl gegen CDU/CSU-Fraktion: „Widerliche Lebensschützer*innen“

Die SPD setzte der Union mittlerweile ein Ultimatum bis zum Herbst. Wenn die Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht bis zum Herbst Erfolg hätten, „muss in Gesprächen mit den reformwilligen Fraktionen und Abgeordneten nach einer Lösung gesucht werden“, heißt es in einem nach dem Wiesbadener Parteitag am Sonntag gefassten Vorstandsbeschluss.

Da auch die FDP für eine Abkehr vom bisherigen Paragrafen 219a plädiert, gäbe es im Bundestag eine Mehrheit gegen die Union in dieser Frage. Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Regierung sollten umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, heißt es in dem Vorstandsbeschluss. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf zur Änderung des Paragrafen 219a.

Unmut in der SPD wegen Zusage von Merkel

In der SPD regt sich Unmut darüber, dass sich die Union entgegen der ausdrücklichen Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei diesem Thema nicht bewegen wolle. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, sagte der Zeitung: „Wir werden uns von der Bundesregierung nicht auf den St. Nimmerleinstag vertrösten lassen und wollen jetzt Taten sehen in Form eines Vorschlags zur Änderung des Paragraphen 219a. In Beratungsstellen Ärztelisten auszulegen kann man regeln, entscheidend ist aber, die Weitergabe von Informationen über Schwangerschaftsabbrüche straffrei zu stellen.“

Nach dem SPD-Bundesparteitag hatte der Parteivorstand am Sonntag beschlossen, eine Frist bis Herbst zu setzen. Wenn bis dahin kein Kompromiss in der Bundesregierung oder zwischen den Fraktionen zum Strafgesetzbuch-Paragrafen 219a gefunden sei, wolle man mit „reformwilligen“ Fraktionen oder Abgeordneten gemeinsame Sache machen. Eine Änderung der umstrittenen Regelung für Ärzte solle dann etwa über eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang erreicht werden.

Die Bundesärztekammer hatte bereits vorgeschlagen, eine zentrale Liste mit allen Ärzten einzurichten, die Abtreibungen durchführen. Entscheidend sei aber in diesem Zusammenhang die ausreichende sachliche Information der Frauen und die Rechtssicherheit für Ärzte, sagte Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery der Zeitung. „Ob dies im Rahmen des bestehenden Gesetzes möglich oder eine Änderung notwendig ist, ist zu diskutieren“, so Montgomery weiter. Für die SPD käme eine solche Liste allerdings nur ergänzend infrage. (afp/dts)

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