Sozialverband warnt: „Keine Experimente in Richtung Aktienrente“

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Renteninformation.Foto: iStock
Epoch Times28. September 2021

Vor den Sondierungen der Parteien über eine Jamaika- beziehungsweise Ampel-Koalition warnen Gewerkschaften und Sozialverbände vor „Experimenten“ in der Rentenversicherung. „Der VdK erwartet von einer künftigen Bundesregierung eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Das heiße: „Keine Experimente in Richtung Aktienrente.“

Bentele warnte: „Anlagen auf dem Kapitalmarkt bergen wegen Kursschwankungen viel zu viele Risiken.“ Die Menschen wollten aber wissen, wie hoch ihre Rente in Zukunft sein werde. „Darum sind wir dagegen, die bewährte, umlagefinanzierte gesetzliche Rente zu schwächen. Stattdessen muss sie durch eine breitere Finanzierung, die alle Erwerbstätigen einbezieht, also auch Beamte und Selbstständige, gestärkt werden.“

Ähnlich äußerte sich auch DGB-Chef Reiner Hoffmann. Er sagte der NOZ: „Die Menschen verlangen sichere Jobperspektiven und die Aussicht auf eine verlässliche, umlagefinanzierte Rente, die keinesfalls unter 48 Prozent fallen darf und die nicht den Risiken der Kapitalmärkte ausgesetzt werden darf.“

Hintergrund: Die FDP verlangt in ihrem Wahlprogramm die Einführung einer ergänzenden „Aktienrente“. Demnach könnte ein Betrag von zum Beispiel zwei Prozent des Bruttoeinkommens in eine langfristige, kapitalgedeckte Altersvorsorge angelegt werden. Um höhere Renditen zu ermöglichen, will die FDP es Lebensversicherern, Pensionskassen und Versorgungswerken ermöglichen, „vermehrt und einfacher in Wagniskapital, Start-ups, Aktien oder Infrastrukturprojekte zu investieren“.

Der VdK setzt nach den Worten von Bentele ferner darauf, dass sowohl die SPD als auch die Grünen versprochen haben, das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent der durchschnittlichen Löhne zu halten. „Außerdem erinnern wir an die Zusage der SPD, der FDP und der Union, die Erwerbsminderungsrente zu stärken. Alle Erwerbsminderungsrentner müssen von den in der Vergangenheit beschlossenen Verbesserungen profitieren und nicht nur jene, die nach 2019 erwerbsgemindert geworden sind.“ (dts/oz)



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