Stopp des Kita-Volksbegehrens: SPD Baden-Württemberg reicht Klage ein

"Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite – nicht nur politisch, sondern auch juristisch", teilte SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende Andreas Stoch am Montag mit. Die SPD habe allen Grund zum Optimismus.
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Kita-volksbegehren gestoppt. SPD handelt nun.Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Epoch Times18. März 2019

Die SPD in Baden-Württemberg hat nach dem gestoppten Kita-Volksbegehren Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes eingereicht. „Wir haben sehr gute Argumente auf unserer Seite – nicht nur politisch, sondern auch juristisch“, erklärte der SPD-Landes- und Fraktionschef Andreas Stoch am Montag. Die SPD habe allen Grund zum Optimismus.

Die juristischen Auseinandersetzungen der vergangenen Wochen seien „eines Ministerpräsidenten unwürdig“, kritisierte Stoch. Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) habe den Geist der Landesverfassung „verraten“.

Anfang März scheiterte das Vorhaben der SPD, ein Volksbegehren für gebührenfreie Kitas auf den Weg zu bringen. Das Innenministerium in Stuttgart hatte den Antrag der SPD auf Zulassung eines solchen Volksbegehrens aus rechtlichen Gründen für unzulässig erklärt.

Das CDU-geführte Innenministerium hatte die Entscheidung unter anderem damit begründet, dass nach der Landesverfassung keine Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz und Abgabengesetze stattfänden. Es sei bei der Prüfung „ausschließlich“ um eine Rechtsfrage gegangen, hatte Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärt.

Kretschmann hatte die Entscheidung verteidigt. „Das Innenministerium hat mein volles Vertrauen, und ich persönlich halte dieses Ergebnis auch für plausibel“, erklärte der Regierungschef Anfang März. Vorwürfe, die Entscheidung sei politisch motiviert, wies er zurück. (afp)



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