SPD erwartet noch „scharfe Auseinandersetzung“ mit der Union über die Grundrente

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SPD-LogoFoto: Steffi Loos/Getty Images
Epoch Times13. Mai 2020

Vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Grundrente im Bundestag herrscht zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD ein rauer Ton. Die CDU habe an dem Thema „kein Interesse“, für die Sozialdemokraten sei es aber eine „Kernfrage“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin. „Teilen der Union geht es um Obstruktion“, kritisierte er. Die SPD werde die Grundrente aber „durchkämpfen“.

Schneider sagte eine „scharfe Auseinandersetzung“ und „zähe Prozesse“ voraus, bis die Grundrente tatsächlich beschlossen werden kann. Nach der Bekanntgabe der neuen Steuerschätzung an diesem Donnerstag werde es aus der Union sicherlich heißen, für die Grundrente sei nun „kein Geld da“, prognostizierte er. Die Grundrente sei aber „keine Finanz-, sondern eine Gerechtigkeitsfrage“.

Für andere Dinge wollten außerdem CDU und CSU durchaus hohe Summen in die Hand nehmen, betonte Schneider. Als ein Beispiel nannte er, dass die Union „zweistellige Milliardenbeträge“ ausgeben wolle, um „Kreuzfahrten abzusichern“. Die Grundrente dagegen koste – abhängig von der konkreten Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren – lediglich „eins Komma irgendwas“ Milliarden Euro im Jahr.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte der SPD am Dienstag mit einer Blockade des Grundrenten-Gesetzes im Bundestag gedroht. Er nannte zwei Bedingungen für die Zustimmung seiner Fraktion zu dem Entwurf: Die zuständigen Ministerien unter SPD-Führung müssten „eine seriöse Finanzierung“ vorlegen und sicherstellen, dass es vor der Auszahlung wie vereinbart eine funktionierende Bedarfsprüfung gebe.

Der Gesetzentwurf wird am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten. Wenn die SPD die Bedingungen nicht erfülle, „dann geht das nicht in die zweite und dritte Lesung“, drohte Brinkhaus.

Die Grundrente sieht vor, dass rund 1,3 Millionen Menschen mit kleinen Renten einen Zuschlag bekommen, wenn sie mindestens 33 Jahre an Beitragszeiten für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können. (afp)



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