SPD-Fraktion will Rechte von Flugpassagieren stärken

Fluggäste sollen zügiger bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Airline-Insolvenzen ihre Entschädigungszahlungen erhalten. Dazu will die SPD einen neuen Maßnahmenkatalog umsetzen.
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Eine Boeing 737 der Southwest Airlines bei der Landung am Los Angeles International Airport, LAX.Foto: iStock
Epoch Times12. September 2019

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Rechte von Flugpassagieren stärken. „Weil Fluggäste endlich schneller und leichter bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Airline-Insolvenzen ihre Entschädigungszahlungen erhalten müssen, wollen wir einen Maßnahmenkatalog zum besseren Schutz von Fluggastrechten umsetzen“, sagte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, dem „Handelsblatt“ vom Donnerstag. Fluggesellschaften sollen Kundengelder für den Fall einer Insolvenz absichern.

Die SPD will auf EU-Ebene dafür eintreten, „dass Flugreisende ebenso abgesichert werden wie Pauschalreisende, indem die Insolvenzversicherungspflicht der Reiseveranstalter auf Luftfahrtunternehmen ausgeweitet wird“, zitierte das „Handelsblatt“ aus einem Positionspapier der Fraktion. Für Deutschland will die SPD eine solche Regelung demnach schon jetzt gesetzlich verankern.

Die SPD will zudem die Digitalisierung nutzen, um den Weg zu Entschädigungszahlungen zu erleichtern. Sofern dem Anbieter bei einer Buchung über das Internet oder über eine App alle „relevanten“ Daten bereits vorliegen, soll die Geltendmachung von Entschädigungs- oder Ausgleichszahlungen „über weitestgehend vorausgefüllte Formulare möglich werden“, heißt es in dem Positionspapier demnach weiter. Die Airlines sollen verpflichtet werden, über mögliche Erstattungsansprüche binnen eines Monats zu entscheiden.

Die Sozialdemokraten monieren in dem Papier überdies sogenannte „No-Show“-Klauseln: Danach dürfen Passagiere, die einen Teil der gebuchten Route nicht nutzen, den Rückflug oder Teilstrecken bei vielen Fluggesellschaften nicht antreten. Sie müssen ein neues Ticket oder Gebühren bezahlen. Die SPD will diese Praxis laut Bericht gesetzlich verbieten.

Das Beförderungsrecht des Fluggastes soll demnach „ohne Zusatzentgelt“ bei Rückflügen, Zubringer- und Anschlussflügen auch gelten, wenn dieser zu einer vorherigen Teilstrecke nicht erschienen ist. „Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen nicht mit Strafgebühren belastet werden, wenn sie den Flug bereits komplett bezahlt haben“, zitierte das „Handelsblatt“ aus dem Papier. (afp)



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