SPD für Zuständigkeit Seehofers für ausreisepflichtige islamistische Gefährder

Nach der Abschiebung von Sami A. hat die SPD ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert. Der Bund habe "sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht," so die SPD.
Titelbild
Innenminister Horst Seehofer.Foto: Carsten Koall/dpa
Epoch Times18. Juli 2018

Nach der Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hat die SPD ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert.

Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sprach sich in der „Welt“ (Mittwochsausgabe) dafür aus, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „die Zuständigkeit für die etwa hundert ausreisepflichtigen Gefährder nach Rücksprache mit den Bundesländern“ an sich zieht. „Dann hätten wir klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten“, sagte Lischka.

Der Bund habe „sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht, in die Gefährder abgeschoben werden sollen“, sagte Lischka weiter.

Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci in der Zeitung. Der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes biete „eine ausreichende Grundlage“ für ein solches Vorgehen.

Skeptisch äußerten sich die Grünen. „Für die Länderzuständigkeit spricht, dass Abschiebungshindernisse in einem sachgerechten Verfahren geprüft werden können“, sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic der „Welt“.

FDP-Generalsekretärin Nicola Beer sagte dagegen in der „Passauer Neuen Presse“ vom Mittwoch, es gebe „akuten Handlungsbedarf“. Im Fall Sami A. sehe die FDP keine Versäumnisse bei NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP), ob das bei Seehofer auch der Fall sei, sei aber nicht sicher. „Unklar“ bleibe „in diesem Fall die Rolle Seehofers“ und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Behörde gehöre dringend reformiert, „um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können“.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl ein Gericht dies am Vorabend untersagt hatte. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion