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SPD für Zuständigkeit Seehofers für ausreisepflichtige islamistische Gefährder

Nach der Abschiebung von Sami A. hat die SPD ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert. Der Bund habe "sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht," so die SPD.

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Innenminister Horst Seehofer.

Foto: Carsten Koall/dpa

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Nach der Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. nach Tunesien hat die SPD ein stärkeres Engagement des Bundes gefordert.
Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sprach sich in der „Welt“ (Mittwochsausgabe) dafür aus, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „die Zuständigkeit für die etwa hundert ausreisepflichtigen Gefährder nach Rücksprache mit den Bundesländern“ an sich zieht. „Dann hätten wir klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten“, sagte Lischka.
Der Bund habe „sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht, in die Gefährder abgeschoben werden sollen“, sagte Lischka weiter.
Ähnlich äußerte sich der SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci in der Zeitung. Der Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes biete „eine ausreichende Grundlage“ für ein solches Vorgehen.
Skeptisch äußerten sich die Grünen. „Für die Länderzuständigkeit spricht, dass Abschiebungshindernisse in einem sachgerechten Verfahren geprüft werden können“, sagte die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic der „Welt“.
FDP-Generalsekretärin Nicola Beer sagte dagegen in der „Passauer Neuen Presse“ vom Mittwoch, es gebe „akuten Handlungsbedarf“. Im Fall Sami A. sehe die FDP keine Versäumnisse bei NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP), ob das bei Seehofer auch der Fall sei, sei aber nicht sicher. „Unklar“ bleibe „in diesem Fall die Rolle Seehofers“ und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Die Behörde gehöre dringend reformiert, „um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können“.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl ein Gericht dies am Vorabend untersagt hatte. (afp)

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