SPD-Politiker Sven Wolf zeigt Horst Seehofer wegen Unklarheiten bei der Abschiebung des Tunesiers an

Der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus Remscheid stellte Strafanzeige gegen Horst Seehofer und wirft ihm vor, bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen ignoriert zu haben.
Titelbild
Eine rote Karte für Horst Seehofer?Foto: iStock
Epoch Times15. Juli 2018

Der SPD-Landtagsabgeordnete Sven Wolf aus Remscheid stellte Strafanzeige gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), berichtet der „Remscheider Generalanzeiger“.

Ursache ist die unklare Abschiebung des islamischen Gefährders Sami A., der Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden war. Die Anzeige ging am Freitag per Fax an die Staatsanwaltschaft Berlin. Dies bestätigte Sven Wolf dem Generalanzeiger.

Er wirft Horst Seehofer vor, bewusst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen ignoriert zu haben.

„Der Innenminister ist dafür da, um Recht und Ordnung zu wahren – und nicht, um Recht zu brechen“, sagt der SPD-Politiker. Er sei grundsätzlich dafür, dass Gefährder das Land verlassen müssen. „Niemand will solche Leute hier haben“.

Jedoch müsse eine Abschiebung nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen.

Das Innenministerium wusste bereits am 11. Juli, dass es Planungen zur Abschiebung am 13. Juli gab

Die Leitung des Bundesinnenministeriums (BMI) war frühzeitig über den Termin für die Abschiebung des Tunesiers Sami A. informiert.

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte am Sonntag der FAZ, im BMI sei aufgrund von Informationen der Bundespolizei bekannt gewesen, „dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A“ gab. Über diese Planung sei im Bundesinnenministerium am Mittwoch, dem 11. Juli, „die Hausleitung“ unterrichtet worden.

A. war am Freitag nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt seither, dass er zurückgeholt wird, weil es entschieden hatte, dass ein Abschiebehindernis bestehe. Wie die Sprecherin des Innenministeriums weiter mitteilte, waren die Informationen über die Abschiebung A.s verbunden gewesen mit dem Hinweis, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege, „sodass seitens BMI keine gesicherte Prognose zum weiteren Vorgehen abgegeben werden kann“.

Bei den Bemühungen um eine Rückführung von A. habe der Bund das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt, etwa durch die Beschaffung von Passersatzpapieren und die „Unterstützung der Rückführungsmaßnahme durch die Bundespolizei“. Über den als Gefährder eingestuften A. sei seit dem Jahr 2005 regelmäßig in der „AG Status“ gesprochen worden, so auch im Juli 2018. (dts)



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