Seehofer fordert EU-Asylreform während deutscher EU-Ratspräsidentschaft

Seehofer dringt bei der EU-Kommission auf eine Reform, wonach Asylbewerber künftig gleich nach ihrer Einreise in die EU in Asylzentren festgesetzt werden sollen. Die SPD lehnt Seehofers Pläne ab.
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Horst Seehofer (CSU), Bundesminister für Inneres, Heimat und Bau.Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
Epoch Times15. Juni 2020

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die ein wichtiger Baustein der deutschen EU-Ratspräsidentschaft werden soll, sorgt in der Großen Koalition für Ärger. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Die SPD-Fraktion im Bundestag lehnt demnach zentrale Elemente des Konzepts von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ab.

Seehofer dringt bei der EU-Kommission auf eine Reform, wonach Asylbewerber künftig gleich nach ihrer Einreise in die EU in Asylzentren festgesetzt werden sollen. Dort soll in beschleunigten Verfahren geprüft werden, ob eine „offensichtliche Nicht-Schutzbedürftigkeit“ besteht – etwa aufgrund eines sogenannten sicheren Herkunftsstaats oder weil die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist.

In solchen Fällen sollen Migranten möglichst direkt abgeschoben werden, notfalls seien auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen zu treffen. Seehofers Pläne stoßen beim Koalitionspartner auf Widerstand. Die SPD lehne „Massenlager“ an der EU-Außengrenze ab, heißt es im Entwurf eines Papiers, welches am Dienstag in der Bundestagsfraktion beschlossen werden soll und über das die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Verkürzte Vorverfahren, bei denen mögliche Schutzgründe nur oberflächlich beurteilt würden, seien mit der SPD nicht zu haben. „Die gesamten Verfahren inklusive der Rückführung werden in EU-Asylzentren durchgeführt. Hierzu werden offene EU-Asylzentren auf EU-Territorium geschaffen, die sich an den Standard der deutschen Einrichtungen anlehnen“, heißt es in dem SPD-Entwurf.

Die Asylzentren müssten offen bleiben und sollten auch nicht nur an den Rändern der EU liegen. Für den Aufenthalt müsse „eine Höchstbelegungszahl und eine Höchstaufenthaltszeit“ gelten. „Abgeschwächte Asylverfahren lehnen wir ab. Es kann nicht per Augenschein entschieden werden, ob jemand schutzbedürftig ist oder nicht“, sagte der migrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, der Zeitung. „Es kann keine Vorprüfung geben, die den Kern den Flüchtlingsschutzes unterläuft.“ (dts)



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