SPD verlangt von VW „faires Angebot“ für geschädigte Diesel-Kunden

"VW sollte jetzt nicht lange taktieren, sondern den betroffenen Verbrauchern schnell ein faires Angebot machen", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner.
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Diesel-Abgase.Foto: Franziska Kraufmann/Archiv/dpa
Epoch Times2. Januar 2020

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert, in den Diesel-Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rasch ein Angebot vorzulegen. „VW sollte jetzt nicht lange taktieren, sondern den betroffenen Verbrauchern schnell ein faires Angebot machen“, sagte Fechner dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Dass VW jetzt zu „ernsthaften“ Vergleichsgesprächen bereit ist, sei „überfällig“ gewesen und für die betroffenen Verbraucher „ein guter Start ins neue Jahr“.

Die neue Musterfeststellungsklage wirke, „denn ohne den Druck der über 400.000 Musterkläger hätte sich VW nie zu Vergleichsgesprächen bereit erklärt“, so Fechner. Die Grünen reagierten zurückhaltend auf die anstehenden Vergleichsverhandlungen. Der Fall zeige, dass es für sämtliche Beteiligte wenig attraktiv sei, die Musterfeststellungsklage tatsächlich bis zu Ende zu führen.

Grüne und Union bevorzugen gerichtliche Entscheidung

„Das Verfahren ist in seiner konkreten Ausgestaltung mit vielen Unsicherheiten verbunden und kann per se nicht zu einem Leistungsurteil zugunsten der Verbraucher führen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, der Zeitung. „Dabei wäre es sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse der Betroffenen, hier endlich Klarheit durch eine gerichtliche Entscheidung zu bekommen.“ Im Falle eines Vergleiches wäre „diese Chance wahrscheinlich endgültig vertan“.

Der Vize-Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Heribert Hirte (CDU), sieht die Vergleichsverhandlungen der Verbraucherschützer mit Volkswagen im Diesel-Verfahren kritisch. Es sei sicher erst einmal zu begrüßen, wenn es bei diesem komplexen Streit auch für deutsche Kunden eine „einvernehmliche Lösung“ gebe: „Dass dann aber die Hintergründe des Vorgehens der Automobilindustrie möglicherweise nie geklärt werden, ist eine Schattenseite“, sagte Hirte dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Aus rechtspolitischer Sicht wäre es zudem wünschenswert, „wenn man erst einmal eine gerichtliche Klärung der Frage bekommen würde, ob die geltend gemachten Ansprüche verzinst werden müssen oder ob zu Lasten der Geschädigten eine Nutzungsentschädigung abgezogen werden darf“.

Als positiv wertet Hirte indes, dass in einem Vergleich das im Gesetzgebungsverfahren bemängelte Defizit der Musterfeststellungsklage, dass sie keine vollstreckbaren Titel schaffe, regelbar sei. Womöglich werde aber „eine Diskussion über die Frage wieder aufleben, warum – anders als etwa in den USA – nur die im Klageregister registrierten Geschädigten am Erfolg partizipieren dürfen“.

Der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich wertet die Annäherung im Dieselstreit als einen Erfolg des neuen Verbraucherklage-Instruments. „Die Musterfeststellungsklage wirkt“, sagte Ullrich dem „Handelsblatt“ mit Blick auf die beginnenden Vergleichsverhandlungen zwischen VW und dem klageführenden Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Das mit der Musterfeststellungsklage verbundene Ziel sei gewesen, dass Verbraucher ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen und damit auf Augenhöhe mit den beklagten Unternehmen sind. „Im Gesetzgebungsverfahren gingen wir davon aus, dass sich ein hoher Vergleichsdruck ergeben wird, was jetzt offenkundig belegt wird“, so Ullrich.

Hintergrund ist, dass sich ein Gerichtsverfahren im Rahmen einer Musterfeststellungsklage lediglich mit den Grundfragen der Haftung beschäftigt und nur darüber Feststellungen treffen kann. Es kommt dabei nicht zu einem für die einzelnen Beteiligten vollstreckbaren Leistungsurteil. Im VW-Fall müssten die Käufer anschließend immer noch ihren individuellen Schaden einklagen, ohne die Unterstützung durch den Verbraucherverband.

Seit etwas mehr als einem Jahr gibt es die Musterfeststellungsklage in Deutschland. Gleich am Tag des Inkrafttretens, am 1. November 2018, reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen mit dem ADAC Klage gegen Volkswagen vor dem Oberlandesgericht Braunschweig ein. Das Verfahren begann am 30. September 2019.

Wie funktioniert die Musterfeststellungsklage?

Das Musterfeststellungsverfahren wird stellvertretend für einige Verbraucher von einem Verband gegen ein Unternehmen geführt. Ist die Klage laut Gericht zulässig, können weitere betroffene Verbraucher sich beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen, und zwar kostenlos. Damit ist zugleich eine Verjährung ihrer Ansprüche ausgesetzt – sie können also nach einer bestimmten Frist nicht einfach verfallen.

Ein Verfahren endet mit einem Vergleich oder einem Urteil. Im Register eingetragene Verbraucher können sich darauf berufen und ihre Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen. Das muss aber jeder für sich tun, notfalls per eigener Klage vor Gericht. Experten sagten schon bei der Einführung, sie rechneten damit, dass Unternehmen Vergleiche vorziehen werden – statt einer Vielzahl von Einzelprozessen.

Welche Bedingungen gelten für Kläger und Klage?

Die Musterfeststellungsklage ist nur zulässig, wenn mindestens zehn Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen können und sich mindestens 50 Verbraucher binnen zwei Monaten registrieren – im VW-Dieselskandal war das kein Problem. Ansonsten aber sei diese Zahl zu groß und die Frist zu kurz, bemängelten Kritiker bei der Einführung.

Bei den klagebefugten Verbänden gilt die Einschränkung, dass sie mindestens 350 Mitglieder oder zehn Mitgliedsverbände haben müssen. Außerdem müssen sie seit vier Jahren registriert sein, dürfen nicht in Gewinnerzielungsabsicht klagen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Mittel von Unternehmen bekommen.

Um welche Fälle geht es?

Gedacht sind Musterfeststellungsklagen etwa für unrechtmäßig erhöhte Strom- oder Gaspreise, eine Kündigung lukrativer Bausparverträge, im Miet- oder im Reiserecht – für Fälle, in denen der Schaden für den Einzelnen vergleichsweise gering, in der Summe aber groß ist. Die Einführung der Musterfeststellungsklage im November 2018 kam für die vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden gerade noch rechtzeitig, da ihre Ansprüche zum Jahresende 2018 sonst verjährt wären.

Wie sieht der Rechtsweg aus?

Eine Musterfeststellungsklage wird schon in erster Instanz vor den Oberlandesgerichten verhandelt. Dadurch soll der Weg zum Bundesgerichtshof und zu einem möglichen Grundsatzurteil verkürzt werden. Im Fall VW rechneten die Firmenjuristen dennoch mit mindestens vier Jahren.  (afp/dts)



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Die Anhänger der Theorie des „menschengemachten Klimawandels“ behaupten, dass diese Schlussfolgerung durch wissenschaftlichen Konsens erreicht wurde oder bereits wissenschaftlich abgesichert ist – doch dem ist nicht so. Für einige Umweltschützer gelten Menschen, die diese Schlussfolgerung ablehnen, nicht nur als wissenschaftsfeindlich, sondern auch als Anti-Humanisten. Der Physiker Michael Griffin, ein ehemaliger NASA-Administrator, sagte in einem Interview mit National Public Radio (NPR) im Jahr 2007:

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