SPD verzichtet bei Bürgerversicherung auf Abschaffung der Privatkassen

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SPD-LogoFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times1. Januar 2017

Die SPD verabschiedet sich von ihren bisherigen Plänen, die Bürgerversicherung in einem Schritt einzuführen und dabei die private Krankenversicherung abzuschaffen. Das geht laut „Berliner Zeitung“ (Montagsausgabe) aus einem neuen Konzept hervor, das eine Arbeitsgruppe der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hat, an der SPD-Politiker sowie Gesundheitsexperten aus Gewerkschaften, Krankenkassen und der Wissenschaft mitgearbeitet haben. Ziel ist demnach, die Systeme weitgehend anzugleichen und die Wahlmöglichkeiten auszubauen.

So sieht das Konzept vor, das Vergütungssystem der Ärzte zu vereinheitlichen. Für die Mediziner soll es damit finanziell keinen Unterschied mehr machen, ob sie einen Privat- oder einen Kassenpatienten behandeln. Beamten soll außerdem der Zugang in die gesetzliche Versicherung erleichtert werden. „Der Weg in die Bürgerversicherung muss pragmatisch und praxistauglich gestaltet werden“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde Mattheis, die in der Expertengruppe mitgearbeitet hat, der „Berliner Zeitung“. Nur wenn klar sei, wie eine konkrete Umsetzung der sozialdemokratischen Pläne funktionieren könne, werde die SPD bei der bevorstehenden Bundestagswahl erfolgreich für das Projekt werben können. Mattheis betonte, es sei unrealistisch, die Bürgerversicherung auf einen Schlag einführen zu wollen. Die Arbeitsgruppe schlägt mehrere Elemente vor, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Experten fordern zum einen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag für die Krankenversicherung wieder je zur Hälfte tragen. Derzeit ist der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, die Arbeitnehmer müssen alle Kostensteigerungen durch den Zusatzbeitrag allein bewältigen. Als weiteres Element sieht das Konzept vor, die Grenze, bis zu der die Beiträge gezahlt werden (Beitragsbemessungsgrenze), anzuheben, und zwar auf das Niveau der Rentenversicherung. Das würde gegenwärtig eine Erhöhung von 4.350 Euro auf 6.350 Euro bedeuten. Zudem sollen künftig auch auf Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Mit den Mehreinnahmen sollen die Beitragssätze gesenkt und die Leistungen ausgebaut werden. So wird unter anderem vorgeschlagen, Brillen wieder in den Leistungskatalog aufzunehmen oder die Zahlungen für den Zahnersatz zu erhöhen. Beamte sollen nach dem Konzept künftig wie Arbeitnehmer Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung erhalten, damit sie sich auch gesetzlich versichern können. Die Staatsdiener haben zwar derzeit schon ein Wahlrecht, da sie die Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung aber komplett allein zahlen müssen, ist der Wechsel für sie keine Option. Eine aktive Abschaffung der privaten Krankenversicherung sieht das Konzept nicht vor. Vielmehr heißt es dort: „Das Wahlrecht einer Krankenversicherung wird unabhängig vom beruflichen Status und vom Einkommen für alle Bürger in gleicher Weise gewährleistet“. Ein Wechsel von Arbeitnehmern in die private Krankenversicherung soll nach Angaben von Mattheis aber weiterhin nur dann möglich sein, wenn das Einkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, die derzeit 4.800 Euro beträgt. (dts)



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