De Maizière will genetisches Phantombild zulassen

Künftig sollen Ermittler DNA-Proben aus Speichel, Blut oder Haaren auch zur Vorhersage des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunft sowie des Alters eines Menschen heranziehen dürfen.
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Phantombilder spielen bei Fahndungen nach wie vor eine große Rolle.Foto: Marijan Murat/dpa
Epoch Times3. Juni 2017

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will einem Bericht zufolge „genetische Phantombilder“ als Beweismittel in Strafverfahren zulassen.

Künftig sollen Ermittler DNA-Proben aus Speichel, Blut oder Haaren auch zur Vorhersage des äußeren Erscheinungsbildes, der Herkunft sowie des Alters eines Menschen heranziehen dürfen, berichten die Zeitungen des Redaktions-Netzwerks Deutschland (Samstagsausgaben) unter Berufung auf eine Beschlussvorlage zur Innenministerkonferenz (IMK) Mitte Juni in Dresden.

Die Zulassung dieser Methode verfolge das Ziel, den Kreis potenzieller Verdächtiger besser als bislang eingrenzen zu können „und somit zielgerichtete Ermittlungen beziehungsweise Fahndungen“ zu ermöglichen, heißt es demnach in der Vorlage aus de Maizières Ministerium. Es gehe um eine „Erweiterung der Analysemöglichkeiten von DNA-Proben“, die „sinnvoll und notwendig“ sei. (afp)



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