„Spiegel“: Neue Vorwürfe der Begünstigung von Mitarbeitern gegen Schulz

Der "Spiegel" berichtete, dass sich Martin Schulz als Präsident des EU-Parlaments persönlich dafür eingesetzt habe, dass sein Vertrauter Markus Engels in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen gekommen sei.
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Martin SchulzFoto: FREDERICK FLORIN/AFP/Getty Images
Epoch Times17. Februar 2017

Gegen den SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz sind neue Vorwürfe der Begünstigung von Mitarbeitern laut geworden. Der „Spiegel“ berichtete am Freitag, dass sich Schulz als Präsident des EU-Parlaments persönlich dafür eingesetzt habe, dass sein Vertrauter Markus Engels in den Genuss vorteilhafter Vertragskonditionen gekommen sei. Dies belege ein Schreiben von Schulz an die zuständige Vorgesetzte, die damalige Chefin der Generaldirektion Kommunikation, Juana Lahousse-Juárez.

Dem „Spiegel“-Bericht zufolge bat Schulz in dem Brief am 18. Januar 2012, Engels bis zum Ablauf seines Vertrags auf eine sogenannte „Langzeitmission“ nach Berlin zu entsenden, um „dort meine Aktivitäten in Deutschland“ zu unterstützen. Engels, der heute Schulz’ Wahlkampfmanager ist, arbeitete seit 2012 für Schulz im Informationsbüro des Europaparlaments in Berlin. Trotzdem war sein offizieller Dienstsitz Brüssel. Das trug ihm unter anderem einen Auslandszuschlag in Höhe von 16 Prozent des Bruttogehalts ein.

Laut SPD habe es sich dabei um eine in Brüssel übliche Vertragsgestaltung gehandelt. Nach Auskunft des Europaparlaments sei eine Dauerdienstreise dagegen keineswegs üblich: So seien seit Beginn 2016 von rund 7600 Parlamentsmitarbeitern gerade mal 13 auf so einer Langzeitmission gewesen.

Der Fall Engels ist laut „Spiegel“ nicht der einzige Fall, in dem Schulz sich möglicherweise regelwidrig für enge Mitarbeiter einsetzte. Wie das Nachrichtenmagazin unter Berufung auf einen internen Vermerk von Beamten des Europaparlaments berichtete, versuchte Schulz im Oktober 2015 in vier weiteren Fällen, Mitarbeitern in seinem Präsidentenkabinett Karrierevorteile zu verschaffen. Schulz’ Entscheidungen seien in großen Teilen „nicht vereinbar mit den Personalvorschriften“ der EU, schrieben die Beamten den Angaben zufolge. (afp)



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