„Spiegel“: Scheuer lagerte Mautprojekt an Berater aus – Rolle des Rechtsanwalts wirft Fragen auf

Vertrauliche Dokumente des Bundesverkehrsministerium enthüllen, dass Verkehrsminister Scheuer das Mautprojekt an Berater ausgelagert hatte. Ein Rechtsanwalt handelte die Verträge mit den Betreiberfirmen aus. Doch offenbar warnte er nicht vor den "Fallstricken".
Titelbild
Andreas Scheuer.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times8. Mai 2020

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte das mittlerweile gescheiterte Pkw-Mautprojekt im großen Stil an Beraterfirmen ausgelagert.

Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf vertrauliche Unterlagen aus dem Bundesverkehrsministerium. Allein für Anwälte einer internationalen Großkanzlei und einer weiteren Kanzlei stellte das Ministerium demnach 13,5 Millionen Euro bereit.

Das Honorar für die Projektleiter soll angeblich 270 Euro pro Stunde betragen haben. Nach Angaben eines Beamten vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags zur Pkw-Maut beschäftigte das Ministerium etwa 30 Berater, schaffte aber nur drei eigene Stellen für das Projekt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2019 die deutsche Pkw-Maut für rechtswidrig erklärt.

Rechtsanwalt vereinbarte unternehmensfreundliche Schadensersatzregelung

Vor allem die Rolle eines Rechtsanwalts werfe Fragen auf, berichtet der „Spiegel“. Der Rechtsanwalt Dieter Neumann soll laut Bericht angeblich den Vertrag mit den Betreiberfirmen ausgehandelt haben, der mutmaßlich eine unternehmensfreundliche Schadensersatzregelung enthielt, was das Verkehrsministerium allerdings bestreitet.

Allerdings hielt das Ministerium im Januar 2019 selbst in einem Vermerk fest, dass die Betreiberfirmen im Falle einer Kündigung aus ordnungspolitischen Gründen die „entgehenden Gewinne“ über die volle Vertragslaufzeit bekämen. Im Juni 2019 kündigte Scheuer dann tatsächlich den Betreibern infolge des EuGH-Urteils.

Der Juraprofessor Stephan Lorenz von der Ludwig-Maximilians-Universität München sagte dem „Spiegel“, über den Betreibervertrag könne er „nur den Kopf schütteln“.

Ein Anwalt müsse seinen Mandanten auf jeden Fall auf die „Fallstricke“ hinweisen. „Wenn er dies nicht tut, dann haftet er“, sagte Lorenz. Der Rechtsanwalt erklärte hingegen auf Nachfrage, dass die Beratung seiner Sozietät „auch im Hinblick auf das Vertragswerk den besten juristischen Ansprüchen genügte“. (dts)

 



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