Staatsgerichtshof rügt Bremer Landesregierung – Bürger in Wut: „erneute Ohrfeige für den Senat“

Die Bremer Landesregierung ist im Streit um die Informationsrechte der Bürgerschaftsabgeordneten erneut unterlegen. Der Staatsgerichtshof hat zugunsten der konservativen Wählervereinigung Bürger in Wut entschieden.
Titelbild
Bürger in Wut sind mit insgesamt drei Sitzen im Bremer Landtag vertreten.Foto: Ingo Wagner/dpa
Epoch Times27. Februar 2019

Bereits zum zweiten Mal entschied der Staatsgerichtshof Bremen nach Angaben des „Weserkuriers“ diesen Dienstag gegen die Bremer Landesregierung hinsichtlich der Informationsrechte der Bürgerschaftsabgeordneten, nach dem die Abgeordneten der konservativen Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW) ein Verfahren gegen die Landesregierung angestrengt hatte.

Die Landesregierung habe durch eine unvollständige und ausweichende Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die Rechte der BIW-Abgeordneten verletzt, hieß das Urteil des Staatsgerichtshofs. In einer ähnlichen Angelegenheit hatte das oberste Gericht der Hansestadt bereits 2017 einer Klage der Bürger in Wut stattgegeben.

Heikle Anfrage?

Im jetzigen Fall der BIW-Gruppe verlangten die Abgeordneten Jan Timke, Klaus Remkes und Piet Leidreiter im Mai 2018 Auskunft zu mutmaßlichen Übergriffen auf politische oder behördliche Funktionsträger in deren privatem Umfeld.

Die Innenbehörde sollte Auskunft geben, wie häufig so etwas seit 2014 vorgekommen sei. Zudem fragten sie, wie viele Tatverdächtige von der Polizei ermittelt werden konnten und welche Fälle davon politisch motiviert waren.

„Eine technische Erfassung der in der Fragestellung beschriebenen Vorgänge wird seitens der Ermittlungsbehörden nicht vorgenommen“, hieß es in der schriftlichen Antwort des Innensenators Ulrich Mäurer (SPD) am 21. Juni. Es sei nicht möglich, alle Strafanzeigen aus dem genannten Zeitraum mit einem vertretbaren Aufwand aufzuwerten.

„Erneute Ohrfeige für den Senat“

Der Staatsgerichtshof ließ die Begründung nicht durchgehen. In der Urteilsbegründung heißt es dazu:  Falls sich der Senat tatsächlich nicht in der Lage sah, die gewünschten Informationen innerhalb einer Zeitspanne von wenigen Wochen zu beschaffen, hätte er dies jedenfalls sehr viel detaillierter begründen müssen.

Jan Timke, Abgeordneter der BIW sprach gegenüber dem „Weserkurier“ von einer „erneuten Ohrfeige für den Senat“. Er gehe davon, dass sich Bürgermeister Carsten Sieling (SPD) in den kommenden Tagen im Landtag für das Fehlverhalten der Verwaltung entschuldige. Zudem hoffe er, dass der Senat das Informationsrecht der Abgeordneten künftig stärker beachtet. (nh)



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