Staatsrechtler Di Fabio: „NoCovid“ verfassungsrechtlich nur schwer zu rechtfertigen

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Einige Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.Foto: ULI DECK/DPA/AFP via Getty Images
Epoch Times14. Februar 2021

Der Staatsrechtler Udo Di Fabio hält die von wissenschaftlichen Beratern der Bundesregierung in der Corona-Pandemie propagierte „No Covid“-Strategie für verfassungsrechtlich nur schwer zu rechtfertigen.

„Aus Sicht des Verfassungsrechtlers kann ich dazu sagen: Das wäre jedenfalls ein pandemisches Experiment, das von den Grundrechten so nicht mehr getragen wird“, sagte Di Fabio der „Welt“ (Samstagausgabe, 13. Februar).

Eine Strategie der fortgesetzten intensiven Grundrechtseingriffe auch bei einer Inzidenz von weit unter 50 sei „nicht leicht zu rechtfertigen, allenfalls durch belegbar gefährlichere Mutationen. Das würden die Gerichte nicht ohne Weiteres mitmachen.“

Im Großen und Ganzen gerechtfertigt, aber …

Insgesamt habe sich der Rechtsstaat in der Pandemie bewährt. „Soeben hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass nächtliche Ausgangssperren unzulässig sind. Bestätigende oder eingreifende Gerichtsentscheidungen sind in diesem ganzen Corona-Jahr ergangen, der Rechtsstaat arbeitet“, sagte Di Fabio.

Er halte die staatlichen Maßnahmen angesichts der epidemischen Lage im Land im Großen und Ganzen für gerechtfertigt, so der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht. Auch die in dieser Woche beschlossene Verlängerung des Lockdowns hält der Professor für vertretbar.

„Wir wissen nicht genau, welche Mutationen morgen vorherrschend werden. Wir wissen nicht genau, wie Impfstoffe auf neue Mutationen reagieren. Und wir wissen auch noch nichts Verlässliches über Langzeitfolgen, wie auch? Politik fährt deshalb auf Sicht.“

Verfassungsrechtlich sei es wichtig, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen jederzeit im Auge zu behalten: „Wir sind in einem lernenden, einem iterativen Prozess. Es kann leider bei dieser Pandemie nicht anders sein.“

Gesetz für Impfreihenfolge

Di Fabio plädierte für ein durch den Bundestag beschlossenes Gesetz, das die Impfreihenfolge festlegt. „Wer wann geimpft wird, diese Frage kann Auswirkungen auf Leben und körperliche Unversehrtheit haben. Damit ist der Zugang zu einem knappen Impfstoff eine grundrechtswesentliche Verteilungsfrage. Und die ist nach unserer verfassungsrechtlichen Vorstellung dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten.“

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Ergänzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes, mit der in allgemeiner Form fünf Impfziele ins Gesetz aufgenommen werden sollen, sei vermutlich ausreichend, „denn es geht ja nur um die Grundsätze, die aus dem Gesetz hervorgehen müssen“.

Sobald wissenschaftlich feststehe, dass Geimpfte das Virus nicht übertragen können, müssten Grundrechtsbeschränkungen für diesen Personenkreis aufgehoben werden.

„Wenn feststünde, dass das Virus bei bestimmten Immunitätsformen nicht auf andere übertragen werden kann, ist meiner Ansicht nach weder verfassungsrechtlich noch ethisch zu rechtfertigen, demjenigen, der kein Störer sein kann, noch einen Grundrechtseingriff zuzumuten.

Die Auffassung, man müsse solidarisch sein, weil ja nicht für alle der Impfstoff da ist, überzeugt mich nicht“, sagte Di Fabio. (dts)



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