Staatsrechtler fordert Grundgesetzänderung des Asylrechts: „Das Desaster wächst von Tag zu Tag“

Staatsrechtler Rupert Scholz schlägt eine Änderung des Asylrechtes im Grundgesetz vor, denn „das Desaster der amtlichen Flüchtlings- oder Migrationspolitik wächst weiter von Tag zu Tag." Das sei ein nicht länger hinnehmbarer Zustand.
Epoch Times27. Februar 2018

Der ehemalige CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz schlägt eine Änderung des Asylrechtes im Grundgesetz vor. Denn „das Desaster der amtlichen Flüchtlings- oder Migrationspolitik wächst weiter von Tag zu Tag, ohne dass eine Lösung in Sicht wäre. Rund 1,5 Millionen Asyl-Suchende befinden sich in Deutschland, davon sind viele Tausende schlicht abgetaucht. Rund 400.000 Klagen liegen vor den Verwaltungsgerichten“, so schreibt Scholz in einem Beitrag für die Welt.

Weiter heißt es, dass nach Artikel 16a des Grundgesetzes – schon geltender Fassung nach – niemand in Deutschland Asyl fordern oder beantragen dürfe, der aus einem anderen EU-Staat oder aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland gelangt sei. Gleiches ergebe sich aus dem Europarecht – aus den Regelungen von Dublin. Beide Regelungen seien seit Herbst 2015 von Deutschland missachtet worden. Dies zeige sich vor allem bei der total haltlosen und verfassungswidrigen Grenzöffnung.

Stattdessen würde von deutscher Seite immer wieder eine europäische Lösung eingefordert. Von den anderen EU-Mitgliedstaaten würde gefordert, dass sie bestimmte Flüchtlingsquoten übernehmen und Deutschland damit entlasten sollten. Jedoch sei hierzu bekanntlich kein Mitgliedstaat der EU bereit. Der Appell aus Deutschland an die „europäische Solidarität“ laufe buchstäblich ins Leere, so Scholz.

Missbrauch der aktuellen Regelung

Hingegen werde die momentane Regelung jährlich hunderttausendfach missbraucht. „Wenn ein Asylbewerber mangels politischer Verfolgung abgelehnt wird, so pflegt er zunehmend die Verwaltungsgerichte anzurufen, um dort entweder doch Asyl zu erhalten oder – zumindest – über jahrelange Verfahren im Ergebnis als ‘geduldeter’ Flüchtling doch in Deutschland bleiben zu können.“

Dies sei nicht mehr länger hinnehmbar. Nur eine Verfassungsänderung könne die Lösung sein, die anstelle des subjektiven Rechts „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ eine objektiv-rechtliche Regelung setzt – nämlich „Politisch Verfolgten wird nach Maßgabe der Gesetze Asyl gewährt“, so wie es vom Freistaat Bayern bereits vorgeschlagen wurde.

Doch wenn Deutschland auf einer solchen „subjektiv-rechtlich“ verfassten Asylrechtsgarantie beharre, so würde es auch auf europäischer Ebene, keine Lösung geben. Dies solle von den politisch Verantwortlichen bedacht werden und es müsse in ihre Überlegungen mit einfließen, so Scholz weiter.

Am Ende, so heißt es, wären mit einer solchen objektiv-rechtlichen Regelung auch alle anderen unsinnigen Diskussionen über angeblich inexistente Obergrenzen oder Ähnliches erledigt. (vm)

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