Stadt Werther muss ausreisepflichtige Asylbewerber nehmen – Klage abgewiesen

Gegen die Zuweisung ausreisepflichtiger Asylbewerber durch die Bezirksregierung hatte die Bürgermeisterin von Werther geklagt. Die Annahme der Klage wurde nun abgewiesen. Die Stadt muss die Migranten aufnehmen.
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Asylum application
Epoch Times6. September 2019

Die Werther Bürgermeisterin Marion Weike klagte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Zuweisung von ausreisepflichtigen Asylbewerbern durch die Bezirksregierung Arnsberg. Doch die Klage der Stadt Werther wurde abgewiesen.

Dies war bereits die zweite Instanz. Bereits im April scheiterte eine Klage der Stadt vor dem Verwaltungsgericht Minden. Auch hier wurde die Klage nicht angenommen.

Leere Versprechungen und keine Kostenerstattung

Die Stadtchefin bezog sich auf Versprechungen der vorherigen Landesregierung in NRW, nur noch Migranten mit Bleibeperspektive an die Kommunen weiterzugeben. Doch weder die alte noch die neue Landesregierung hätten sich daran gehalten, so Weike.

Es geht dabei auch um die nicht unerheblichen finanziellen Belastungen für die Kommune, da die Kostenerstattung drei Monate nach Feststellung der Ausreisepflicht erlischt.

Da sind uns Geflüchtete zugewiesen worden, für deren Versorgung es schon zum Zeitpunkt ihrer Ankunft in Werther kein Geld mehr gab.“

(Marion Weike, Bürgermeisterin von Werther)

Auch bezüglich der Quote aufzunehmender Migranten wirkt sich die Aufnahme der Ausreisepflichtigen nicht senkend aus. Dabei hat die Kommune in der Regel nicht einmal einen Einfluss auf den Zeitpunkt der Ausreise. Nach Angaben von Bürgermeisterin Weike sollen der Stadt Werther Migranten zugewiesen worden sein, die bereits seit mehr als fünf Monaten nach dem Dublin-Abkommen ausreisepflichtig waren.

Juristische Finessen

Das OVG in Münster hatte die Beschwerde der Stadt nicht einmal inhaltlich geprüft. Das Gericht verwies auf den Umstand, dass „die Zuweisung des Geflüchteten ein Verwaltungsakt gegenüber dem Flüchtling sei“, erkärte das Gericht laut dem „Haller Kreisblatt“ dazu. Der  Flüchtling könne dagegen gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen. Jedoch nicht gegenüber der Kommune. Deshalb könne die Kommune auch nicht klagen.

Diese Auffassung teile ich nicht. Aber natürlich hat das OVG das letzte Wort.

(Bürgermeisterin Weike)

Allerdings wolle sie weiterhin Druck in dieser Angelegenheit machen, um eine grundsätzliche Lösung herbeizuführen, mit der eine Kommune dann auch leben kann. (sm)



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