Städtetag warnt vor höheren Preisen für Fahrkarten und soziale Einrichtungen

Gilt es als Beihilfe, wenn ein Stadtwerk etwa ein dauerhaft defizitäres Schwimmbad finanziert, dabei aber steuerlich anders behandelt wird als ein Privatunternehmen? In diesem Fall drohen nicht nur höhere Preise im ÖPNV, bei den Bädern oder deutliche Leistungseinschränkungen, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags.
Titelbild
Fahrgäste in einer StraßenbahnFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. Oktober 2019

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofes vom Donnerstag bangt der Deutsche Städtetag um die Finanzierung von kommunalen Bädern und öffentlichem Nahverkehr – und warnt vor höheren Preisen für Fahrkarten oder Eintritte in Schwimmbäder

Der Beschluss des Bundesfinanzhofs berge „für die Kommunen große finanzielle Risiken“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy, der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitagsausgabe).

Am Donnerstag war bekannt geworden, dass der Bundesfinanzhof den sogenannten steuerlichen Querverbund bei kommunalen Unternehmen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) überprüfen lassen will. Dies soll klären, ob es als Beihilfe gilt, wenn ein Stadtwerk etwa ein dauerhaft defizitäres Schwimmbad finanziert, dabei aber steuerlich anders behandelt wird als ein Privatunternehmen.

Der steuerliche Querverbund sei letztlich ein Solidarmodell, mit dem viele Städte den öffentlichen Personennahverkehr und die Schwimmbäder finanzierten. Dedy sagte weiter:

Wenn diese Verrechnung gekippt würde, drohen schlimmstenfalls höhere Preise im ÖPNV, bei den Bädern oder deutliche Leistungseinschränkungen.“

Mehr noch: Falls der Bundesfinanzhof vom EuGH bestätigt werde, müssten die Kommunen zudem zusätzlich 15 Prozent Steuern auf die Verluste von Nahverkehrs-Betrieben, Schwimmbädern, Theatern, Bibliotheken, Kindergärten und vieler weiter Einrichtungen zahlen, befürchtet der Städtetag. So jedenfalls würden Private besteuert, wenn sie aus Liebhaberei dauerhaft Defizite hinnehmen.

„Die Kommunen würden dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie diese Leistungen sozialverträglich und zu günstigen Preisen anbieten“, sagte Dedy der „Süddeutschen Zeitung“. (dts)



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