Starker Gegenwind für Leutheusser-Schnarrenberger

Epoch Times18. Dezember 2010

Nach der Abstimmung im Bundestag über den Antrag der Grünen, sich auf EU-Ebene klar gegen Vorratsdatenspeicherung auszusprechen, meldet sich nun auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes (DRB) Christoph Frank zu Wort und damit gegen die Pläne der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagausgabe) sagt er: „Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Strafverfolgung dringend notwendig ist.“ Auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität seien Telefon- und Internetverbindungsdaten ein wesentlicher, häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen. Das betreffe Kapital- und Sexualdelikte ebenso wie Kinderpornografie, Menschenhandel, Drogendelikte oder Fälle organisierter Kriminalität.

Bei der Abstimmung über das Verhalten der Bundesregierung zum Thema der Vorratsdatenspeicherung wurde der Antrag der Grünen, die von der Partei Die Linke bei ihrem Vorhaben unterstützt wurde, mehrheitlich abgelehnt. Das von der FDP vorgeschlagene sogenannte Quick-Freeze Verfahren hält Frank dabei eher für untauglich. In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern nur noch wenige Tage gespeichert, „eine Quick-Freeze-Regelung liefe also weitgehend ins Leere“.

„Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März liegt die Blaupause für eine Neuregelung auf dem Tisch“, erklärte Frank. Diese müsse jetzt vom Gesetzgeber auch umgesetzt werden.

Quick-Freeze ist ein Verfahren zur kurzfristigen Datenspeicherung, bei dem Daten vorrübergehend zum Zwecke der Strafverfolgung gespeichert werden. Für den Zugriff auf diese Daten wird in der Regel ein richterlicher Beschluss benötigt. Mit dem „Einfrieren“ bezeichnet man den Vorgang, bei dem die Daten, die eigentlich zur Löschung vorgesehen sind, auf Anordnung „eingefroren“ werden, um sie für die Strafverfolgung weiterhin nutzen zu können. Sobald der richterliche Beschluss vorliegt, können die Daten verwendet werden.

Auch aus Brüssel gerät die Justizministerin unter Druck, die EU-Richtlinie nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Die liberale Innenkommissarin Cecilia Malmström bekräftigte, dass es auf EU-Ebene bei der Vorratsdatenspeicherung bleiben werde. Die Überprüfung der EU-Vorgaben habe ergeben, dass die gespeicherten Verbindungsdaten in einigen Fällen der einzige Weg seien, um schwere Verbrechen aufzuklären. Die Schwedin kritisierte, dass „einige Mitgliedstaaten“ die Richtlinie nach wie vor nicht umgesetzt hätten.

(thm und dapd)

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