Stasi-Gedenkstättenleiter darf vorerst nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren

Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Abberufung des Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, sei politisch motiviert gewesen.
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Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen.Foto: istock
Epoch Times26. November 2018

In der Sexismus-Affäre der Stasi-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen darf deren bisheriger Leiter vorerst nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren. Wie das Berliner Landgericht am Montag in einem Eilverfahren entschied, wird damit eine anderslautende Gerichtsentscheidung von vergangener Woche zunächst doch nicht vollzogen. Am Sonntagabend hatte der Stiftungsrat den Direktor und Vorstand Hubertus Knabe angesichts der Affäre um sexuelle Belästigung mit sofortiger Wirkung entlassen.

Dem Vizedirektor der Gedenkstätte, Helmuth Frauendorfer, wird sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen vorgeworfen. Der Stiftungsrat, in dem unter anderem der Berliner Senat vertreten ist, hatte Knabe wegen der Vorwürfe Ende September ordentlich gekündigt und ihn außerdem für die Dauer der in Auftrag gegebenen internen Untersuchung vorläufig freigestellt.

Dagegen geht Knabe per Kündigungsschutzklage vor. Parallel erwirkte er in der vergangenen Woche in einem Eilverfahren, dass er zunächst bis zu seinem regulären Kündigungstermin am 31. März 2019 weiterarbeiten darf. Am Sonntagabend beriet der Stiftungsrat den inzwischen fertigen Untersuchungsbericht und das weitere Vorgehen angesichts seiner Klagen.

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Kultur entschied er dabei, Knabe nun mit sofortiger Wirkung als Direktor und Vorstand zu entlassen. Diverse Rechtsverstöße, die zugleich auch Pflichtverletzungen des Vorstands darstellten, sowie die „Zerrüttung“ des Vertrauensverhältnisses ließen keine andere Wahl. Zugleich legte der Stiftungsrat Rechtsmittel gegen die in der vorigen Woche von Knabe erwirkte Gerichtsentscheidung ein.

Vor diesem Hintergrund entschied das Landgericht am Montag wiederum, die von Knabe erwirkte einstweilige Anordnung auf Rückkehr an seinen Arbeitsplatz vorläufig außer Kraft zu setzen. Der Stiftungsrat habe „glaubhaft“ gemacht, dass er Knabes Entlassung aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsberichts beschlossen habe. Er habe auch erklärt, die Mitarbeiterinnen hätten weiterhin „große Angst“ vor dem Antragsteller.

Die Richter kamen nach eigenen Angaben deshalb zu dem Ergebnis, dass es in allseitigem Interesse und zudem zumutbar für Knabe sei, zunächst nicht an seinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Dies gelte so lange, bis über den Widerspruch der Stiftung gegen die von Knabe erwirkte gerichtliche Erlaubnis aus der vorigen Woche entschieden sei.

Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen befindet sich im berüchtigten früheren Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit (Stasi) der DDR, das diese von 1951 bis 1989 betrieb. In der Anstalt waren insbesondere politische Gefangene inhaftiert. Viele wurden körperlich und seelisch gefoltert.

Der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski, hat den Vorwurf zurückgewiesen, die Abberufung des Direktors der Stasiopfer-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, sei politisch motiviert gewesen. „Die Behauptung, es würde sich hier um eine politische Vergeltung handeln, kann ich nur zurückweisen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagsausgaben). „Herr Lederer hat es nicht darauf angelegt, sich mit Herrn Knabe zu duellieren.“

Der Berliner Kultursenator wisse schließlich, dass er sich als Mitglied der Linkspartei durch eine solche Abberufung politisch angreifbar mache. (afp/dts)



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