Steinkohlekraftwerke gehen beim Braunkohledeal leer aus – Deutsche Stadtwerke fordern Entschädigung

Die Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken sehen sich beim Braunkohledeal benachteiligt. Obwohl ihre Anlagen früher vom Netz müssen, moderner sind und weniger CO2 ausstoßen, erhalten sie keine Entschädigung. Das sorgt für Unmut.
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Steinkohle.Foto: iStock
Epoch Times22. Januar 2020

Die deutschen Stadtwerke sehen sich als Betreiber von Steinkohle-Kraftwerken von den Ausstiegsbeschlüssen der Bundesregierung benachteiligt. „Der Braunkohledeal ist ein Deal zulasten Dritter“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels, der „Welt“ (Mittwochsausgabe).

Die späte Abschaltung emissionsintensiver Braunkohle-Kraftwerke gehe „wirtschaftlich zulasten der Betreiber der Steinkohlekraftwerke“, heißt es in einer Analyse des VKU, über welche die Zeitung berichtet.

Demnach müsste bei dem geplant „stetigen“ Kohleausstiegspfad der Bundesregierung bereits 2033 das letzte deutsche Steinkohlekraftwerk vom Netz. Nach dem jüngsten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes müssen ab Ende 2026 Steinkohle-Kraftwerke sogar ohne jede Entschädigung abgeschaltet werden.

Nach den Berechnungen des VKU handelt es sich dabei um neun hochmoderne Kraftwerksblöcke mit Baujahren zwischen 2013 und 2020 und einer Gesamtleistung von 7,2 Gigawatt, die zum Zeitpunkt ihrer Abschaltung keine zwanzig Jahre alt sein werden.

Nur wenige Jahre am Netz

„Es ist gegenüber den kommunalen Eigentümern nicht vertretbar, dass Steinkohlekraftwerke, die gerade einmal ein paar Jahre am Netz waren, entschädigungslos abgeschaltet werden“, kritisierte Wübbels.

„Der ausgehandelte Ausstiegspfad würde dazu führen, dass neue effiziente Steinkohlekraftwerke viel früher als in der Kohlekommission vereinbart vom Netz müssen – und viel früher als deutlich ältere Braunkohlekraftwerke“, so der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer weiter.

Der Kommunale Wirtschaftsverband forderte die Bundesregierung auf, einen „angemessenen Ausgleich für die Verluste der Unternehmen“ zu schaffen. Die betroffenen Unternehmen bräuchten „Entschädigungsregelungen, die den Wert der Anlagen realistisch abbilden.“

Zu den neun jüngsten Steinkohle-Kraftwerken mit Inbetriebnahme ab 2013 und Abschaltung bis 2033 gehört das Trianel-Kraftwerk Lünen, das Kraftwerk Walsum, das Rheinhafen Dampfkraftwerk RDK 8 der EnBW, das Kraftwerk Westfalen E, zwei Blöcke der Hamburger Kraftwerks Moorburg von Vattenfall, der Block 9 des Großkraftwerks Mannheim (GKM), das Kraftwerk Wilhelmshaven und Datteln 4. (dts)



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