Steuerberater fordern Abschaffung der Grunderwerbsteuer

Steuerberater lehnen nicht nur die Verschärfung der Grundsteuer ab. Sie fordern, diese radikal abzuschaffen, durch die Umsatzsteuer zu ersetzen und auf 3,5 Prozent festzulegen.
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Bis 2006 galt in ganz Deutschland ein Satz von 3,5 Prozent für die Grunderwerbsteuer. Seitdem können die Bundesländer die Höhe der Steuer selbst festlegen.Foto: iStock
Epoch Times13. Mai 2019

Die Steuerberater lehnen die geplante Verschärfung der Grundsteuer ab, da sie die Regelungen für kaum mehr handhabbar halten. Der Präsident ihrer Kammerorganisation, Raoul Riedlinger, schlägt alternativ einen radikal anderen Weg vor:

Eigentlich sollte man die Grunderwerbssteuer abschaffen und durch die Umsatzsteuer ersetzen und dafür einen Satz von 3,5 Prozent festlegen“, sagte er der FAZ.

Bis 2006 galt in ganz Deutschland dieser Satz für die Grunderwerbsteuer. Seitdem können die Bundesländer die Höhe der Steuer selbst festlegen, deren Aufkommen ihnen zusteht. Nur Bayern und Sachsen haben es bei dem alten Satz belassen, die anderen haben ihn erhöht, Hamburg nur ein bisschen auf 4,5 Prozent.

In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin hat man die Steuer fast verdoppelt. Hier beträgt der Satz mittlerweile 6,5 Prozent.

„Share deals“ vermeiden

Mit der geplanten Neuregelung will Finanzminister Olaf Scholz (SPD) dagegen vorgehen, dass Immobiliengeschäfte zuweilen nicht direkt abgewickelt werden, sondern mithilfe einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft, so dass am Ende keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Fachleute sprechen von „Share deals“, weil nicht das Grundstück den Eigentümer wechselt, sondern nur Anteile an der Gesellschaften gehandelt werden, der die Immobilie gehört.

Nach dem Referentenentwurf, den der SPD-Politiker vergangene Woche verschicken ließ, darf der Käufer weniger Anteile an der Immobiliengesellschaft erwerben, und er darf auch erst später die restlichen Anteile übernehmen, wenn er die Steuer weiterhin vermeiden will.

Die Schwelle, von der an die Grunderwerbsteuer fällig wird, soll von aktuell 95 Prozent auf 90 Prozent der Anteile sinken. Gleichzeitig soll die Frist von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Da sich die Investoren damit länger festlegen müssten, würden „Share deals“ unattraktiver. Die Neuregelung soll Anfang 2020 in Kraft treten. (dts)



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