Stickoxide: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags gegen Grenzwertänderungen

"Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig: Bei den Grenzwerten handelt sich um EU-Recht." erklärt die SPD-Umweltpolitikerin Scheer. Daher könnten diese durch Bundesrecht nicht verändert werden.
Titelbild
Fahrzeuge an der Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Stuttgarter Neckartor.Foto: Bernd Weissbrod/dpa
Epoch Times6. November 2018

Der Plan der Bundesregierung, Fahrverbote durch eine Aufweichung der Stickoxid-Grenzwerte zu vermeiden, droht nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu scheitern.

In einer Bewertung des Gesetzentwurfes schreibt der Dienst laut der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: Sollten die von der Bundesregierung in die Wege geleiteten Anstrengungen nicht reichen und Dieselfahrverbote „die einzig geeignete Maßnahme“ zur Einhaltung des 40-Mikrogramm-Grenzwertes sein, dann „müssten sie nach den vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen auch erlassen werden“.

Die SPD-Umweltpolitikerin Nina Scheer forderte in der „NOZ“, den Gesetzentwurf zu stoppen.

„Die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig: Bei den Grenzwerten handelt sich um EU-Recht. Dessen Anwendung kann durch Bundesrecht nicht verändert werden.“ Eine Aufweichung der Grenzwerte wäre „verfehlt“, sagte Scheer, schließlich gehe es um den Schutz der Gesundheit. Sie forderte Nachrüstungen älterer Dieselautos auf Kosten der Hersteller.

(afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion