Strafrechtlerin: Geplante Gruppenstrafe verfassungswidrig

Nach Auffassung der Sexualstrafrechtsprofessorin Monika Frommel ist die Gruppenstraftaten-Regelung in der geplanten Reform des Sexualstrafrechts "offenkundig verfassungswidrig".
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Nach Auffassung der Sexualstrafrechtsprofessorin Monika Frommel ist die Gruppenstraftaten-Regelung in der geplanten Reform des Sexualstrafrechts «offenkundig verfassungswidrig».Foto: Ulrich Perrey/ Archiv/dpa
Epoch Times7. Juli 2016
Der Bundestag will die Reform des Sexualstrafrechts beschließen – doch nach Auffassung der Sexualstrafrechtsprofessorin Monika Frommel ist eine der Regelungen „offenkundig verfassungswidrig“.

So sollten im Fall einer Vergewaltigung bei sogenannten Gruppenstraftaten auch jene bestraft werden können, die zwar Teil der Gruppe, jedoch an der Tat nicht beteiligt gewesen seien, sagte die emeritierte Direktorin des Kieler Universitätsinstituts für Sanktionsrecht und Kriminologie dem Deutschlandradio Kultur.

Das neue Sexualstrafrecht wird nach ihrer Auffassung auch kaum zu einer Verbesserung der Verhältnisse führen. Bereits seit der Reform des Vergewaltigungsparagrafen 1997 sei die Zahl der Sexualstraftaten fast um die Hälfte zurückgegangen.

(dpa)

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