Streit um Bußgeldkatalog für Verkehrssünder wird hitziger

Ein kleiner Rechtsfehler sorgte dafür, dass der neue Bußgeldkatalog für Verkehrssünder in Teilen annulliert werden musste. Doch ob die einst vom Bundesrat beschlossenen schärferen Regeln nun bald wieder gelten, ist mehr als ungewiss.
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Ein Polizist misst die Geschwindigkeit passierender Autos. Die neuen Regelungen des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder sind wegen eines Formfehlers zurzeit in Teilen außer Vollzug gesetzt.Foto: picture alliance / Patrick Seeger/dpa/dpa
Epoch Times14. August 2020

Im Streit um eine künftige Fassung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder und womöglich härtere Strafen für Raser zeichnet sich eine weitere Hängepartie ab.

Die von den Grünen geführten Verkehrsressorts aus Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen kündigten an, sich nicht auf eine von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) geforderte Abmilderung gerade verschärfter Regelungen einlassen zu wollen. Die Vorschriften sind wegen eines Formfehlers zurzeit in Teilen außer Vollzug gesetzt. Die Grünen schlugen vor, der Bundesrat könne schon bei der nächsten Plenarsitzung am 18. September den Formfehler aus der Welt schaffen.

Hintergrund sind ursprünglich von der Länderkammer beschlossene Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die unter anderem einen Monat Fahrverbot schon bei deutlich geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen als bisher vorsehen. Angesichts eines juristischen Formfehlers in der Novelle gelten aber nun in Teilen die alten, milderen Regelungen wieder. Nun verhandeln Bund und Länder seit Wochen darüber, wie es weitergeht: Soll nur der Formfehler korrigiert werden? Oder sollen auch die härteren Strafen abgemildert werden, wie es unter anderem Scheuer fordert?

Grüne kündigen Antrag an

Die Grünen-Verkehrsressortchefs kündigten an, Anfang September zunächst im Bundesrats-Verkehrsausschuss einen Antrag stellen zu wollen, wonach die bereits vereinbarten Verschärfungen beibehalten werden sollen. Korrigiert werden solle lediglich der Formfehler, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in Stuttgart. „Wir wollen, dass das, was im Bundesrat schon mal mit großer Mehrheit beschlossen worden ist, rechtskonform wieder hergestellt wird“, betonte er. Dass Scheuer den Rechtsfehler nutze, um inhaltliche Korrekturen durchzusetzen, sei „an Dreistigkeit nicht zu überbieten“. Es gehe bei den Reformen vor allem um die Sicherheit von Fußgängern, Kindern und älteren Menschen.

In der Sache sehen die neuen Reglungen einen Monat Führerscheinentzug vor, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell oder außerorts 26 km/h zu schnell fährt. Zuvor lagen die Grenzen bei Überschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Die Umweltorganisation BUND kritisierte, die Verkehrspolitik in Deutschland sei „seit Jahrzehnten am Auto und an Autofahrerinnen und -fahrern ausgerichtet“. BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock sagte, es brauche ein Umdenken und mehr Raum und Sicherheit für umweltfreundliche Verkehrsträger und ihre Nutzer. Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von innerorts 21 Kilometern pro Stunde innerorts seien nicht unverhältnismäßig.

Für eine von Scheuer angekündigte nächste Beratung mit den Verkehrs- und Innenressorts der Länder gibt es indes noch keinen Termin. Dies werde in Kürze geschehen, sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Austausch finde fortwährend statt. Ziel bleibe, eine rechtssichere Lösung zu finden.

Hermann signalisierte Gesprächsbereitschaft für den Fall, dass die Grünen-Initiative keine Mehrheit im Bundesrat bekomme. Er betonte, die Grünen seien in elf Landesregierungen beteiligt, ohne die Grünen sei also auch keine Mehrheit im Bundesrat zu haben. Wenn weder der Grünen-Vorschlag noch ein Vorschlag von Scheuer eine Mehrheit finden sollte, dann müsse man „sich nochmal zusammensetzen“. (dpa)



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