Streit um Gegendarstellungen: Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit im Streit um Gegendarstellungen gestärkt. Eine inhaltlich offene Frage etwa zu einem Prominenten ist noch keine Tatsachenbehauptung.
Titelbild
Zeitungen und Zeitschriften an einem KioskFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times14. März 2018

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit im Streit um Gegendarstellungen gestärkt.

Wird auf der Titelseite einer Zeitung eine inhaltlich offene Frage etwa zu einem Prominenten aufgeworfen, ist diese Frage allein noch keine Tatsachenbehauptung, die den Betroffenen zu einer Gegendarstellung berechtigt, wie die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden.

Im Ausgangsfall hatte die Zeitschrift „Woche der Frau“ auf ihrer Titelseite im Jahr 2012 die auf den Fernsehmoderator Günther Jauch bezogene Frage gestellt: „Sterbedrama um seinen besten Freund – Hätte er ihn damals retten können?“

Im Artikel im Blatt ging es um einen Klassenkameraden Jauchs, der im Jahr 1982 einen tödlichen Herzinfarkt erlitten hatte. Der Zeitschrift war allerdings bekannt, dass zwischen den beiden zu diesem Zeitpunkt bereits seit längerem kein Kontakt mehr bestand.

Das Blatt wurde deshalb vom Oberlandesgericht Zweibrücken zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt. Zu Unrecht: Fragen, die auf die Ermittlung von Wahrheit oder Unwahrheit gerichtet und offen für verschiedene Antworten sind, können „keinen Gegendarstellungsanspruch auslösen“, entschieden die Verfassungshüter.

Gegendarstellungsfähig sind demnach nur „Tatsachen, die die Presse zuvor behauptet hat“. Bei Fragen, die offen für verschiedene Antworten sind, würden „Tatsachen nicht behauptet, sondern allenfalls gesucht“. (afp)



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