Streit um Grundgesetzänderung: Kritik an Länder-Blockade

Mit 0:16 hat der Bund gegen die Bundesländer im Ringen um eine Grundgesetzänderung verloren, vor allem wollen die Länder bei vom Bund mitfinanzierten Projekten künftig nicht die Hälfte bezahlen. Bundespolitiker sehen ein seltsames Demokratieverständnis.
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Kinder im Internet.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Epoch Times7. Dezember 2018

Im Streit zwischen Bund und Ländern um die künftige Finanzierung von Projekten wie der Schuldigitalisierung oder dem Wohnungsbau gibt es deutliche Kritik an den Ministerpräsidenten.

„Hier offenbart sich ein merkwürdiges Demokratieverständnis“, sagte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Die Pläne seien zuvor im Bundestag transparent erarbeitet und beschlossen worden. Zudem würden die Länder keineswegs finanziell überfordert.

Die 16 Länder lehnen eine vom Bundestag bereits beschlossene Grundgesetzänderung ab und wollen in der Sitzung des Bundesrats am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anrufen, der eine Einigung finden muss. In Koalitionskreisen war von verhärteten Fronten die Rede. Damit kann auch das in großen Teilen vom Bund finanzierte Milliardenprogramm für einen flächendeckenden Unterricht mit Tablets, Computern und digitalen Medien an Schulen nicht Anfang 2019 starten.

Der Widerstand macht sich jedoch gar nicht daran fest, sondern vor allem an dem Vorhaben, dass ab 2020 Programme des Bundes für die Länder generell zur Hälfte durch diese mitfinanziert werden sollen – zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau. „Die Kofinanzierung wurde auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs in das Gesetz eingearbeitet“, betonte Rehberg, der auf die 50:50-Finanzierung im Bundestag gepocht hatte. Die Kofinanzierung sei notwendig, damit die Länder ihre Mittel nicht zurückfahren und Projekte damit nicht erfolglos verpuffen. Zudem dürften Bundesmittel nicht für andere Zwecke genutzt werden.

„Nur damit ist gesichert, dass wirklich zusätzliche Kita-Plätze und zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden.“ In vielen Berichten habe der Bundesrechnungshof dargelegt, dass einige Länder immer wieder Bundesmittel nicht zweckentsprechend verwendet oder eigene Landesmittel verringert hätten. Mit der 50:50-Finanzierung soll gesichert werden, dass die Länder für die vollständige Finanzierung und die Umsetzung von Projekten mit geradestehen.

„Auch die finanzschwachen Länder werden vom Bund nicht vor eine unlösbare Aufgabe gestellt. Es handelt sich um Finanzhilfen für reine Landesaufgaben, wie Bildung, Kindertagesbetreuung oder Wohnungsbau.“ Rehberg verwies zudem auf die gute Finanzlage der Länder. „Bis Ende September diesen Jahres haben sie einen Haushaltsüberschuss von fast 20 Milliarden Euro erzielt.“ Und in den kommenden Jahren würden sich die Steuereinnahmen der Länder besser als die des Bundes entwickeln.

Zwar zeigt sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) optimistisch für eine rasche Einigung – aber nicht wenige halten das für Zweckoptimismus, da es um grundlegende Finanzierungsfragen und die Bund-Länder-Beziehungen geht. Eine 50:50-Verpflichtung könnte dann zum Beispiel auch Hilfen bei einer Flutkatastrophe betreffen und gerade finanzschwache Länder wie Mecklenburg-Vorpommern überfordern.

Die Vizefraktionschefin der FDP im Bundestag, Katja Suding, forderte ebenfalls Bewegung von den 16 Ministerpräsidenten: „Die Schulen warten seit über zwei Jahren auf den lange angekündigten Digitalpakt“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Ich appelliere an die Länder, der Grundgesetzänderung zügig zuzustimmen“, forderte Suding. (dpa)



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