Suchtexperten: „Drogenverbot mit polizeilichen Mitteln nicht durchsetzbar“

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Foto: Sean Gallup / Getty Images
Epoch Times18. Mai 2015

Sucht-Experten fordern vierzig Jahren nach der Verabschiedung des Betäubungsmittelgesetzes, ein Kehrtwende im Kampf gegen Drogen-Risiken.

An diesem Donnerstag stellt die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler (CSU) den offiziellen Drogenbericht der Bundesregierung vor. Parallel wurde nun ein Experten-Bericht verfasst, der 2015 in Berlin vorgestellt wurde und sich als alternatives Gegenstück zum Bericht der Regierung sieht.

Gesetzgeber soll "drug-checking" zulassen

Demnach griffen Verbot und Strafe allein viel zu kurz. Der Gesetzgeber müsse endlich Instrumente wie Pilotprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis oder „drug-checking“ zulassen. Dabei können Konsumenten illegale Drogen auf ihre Inhaltsstoffe untersuchen lassen, so dass sie sich nicht – eventuell tödlich – vergiften.

Drogenkonsumenten seien vor dem Gesetz immer Kriminelle, weil Erwerb und Besitz verboten sind. Der illegale Status verhindere bei Überdosierungen und Vergiftungen nicht selten, dass Mitkonsumenten schnell Hilfe holen – sie fürchten die Polizei.

In der Sucht-Therapie gehe es längst oft nicht mehr darum, dauerhaft komplett von allen Suchtmitteln loszukommen. Ärzte und Therapeuten wollten oft eher ein möglichst gesundes Überleben ermöglichen, den Konsum vermindern und abstinente Perioden verlängern.

Polizeiliche Durchsetzbarkeit des Drogenverbots angezweifelt

Der Bundesregierung werfen die Autoren Kurzatmigkeit und mangelnde Einsicht vor. Viele Vertreter der Polizei würden längst eingestehen, „dass das Drogenverbot mit polizeilichen Mitteln weder jetzt noch in Zukunft durchgesetzt werden kann“.

„Seit 1971 haben der Betäubungsmittel-Konsum und die -Abhängigkeit in damals unvorstellbarer Weise zugenommen und besonders in der Gruppe der Heroinabhängigen zu dramatischen Gesundheitsrisiken geführt“ …  „Das Gesetz hat nicht nur sein Ziel verfehlt, sondern verhindert weiterhin sogar schadensbegrenzende Maßnahmen“, heißt es im Bericht. 

Es ist der zweite dieser Art. Er wird herausgegeben von akzept, dem Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, der Deutschen AIDS-Hilfe und dem Selbsthilfe-Netzwerk JES Bundesverband. (dpa/dk)



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