Bundestagsabgeordnete dürfen Mitarbeiter nicht mehr im Wahlkampf einsetzen

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Im deutschen Bundestag (8. November 2019).Foto: JORG CARSTENSEN/dpa/AFP via Getty Images
Epoch Times17. Dezember 2019

Den Abgeordneten des Bundestags soll es laut einem Zeitungsbericht künftig verboten werden, ihre Mitarbeiter für Tätigkeiten außerhalb der parlamentarischen Arbeit einzusetzen.

Entsprechende Änderungen habe Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in einem Brief an alle Abgeordneten angekündigt, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ („SZ“) in ihrer Dienstagsausgabe. Laut dem Bericht wird damit ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 umgesetzt.

Die laut „SZ“ insgesamt 5336 Mitarbeiter des Bundestags werden aus Steuergeldern bezahlt. Sie dürfen deshalb eigentlich auch nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit eingesetzt werden. Jedoch halten sich nicht alle Abgeordneten daran, manche von ihnen spannen ihre Mitarbeiter auch für den Wahlkampf ein.

Der Ältestenrat des Bundestags verständigte sich laut dem von der „SZ“ zitierten Brief Schäubles nun darauf, alle Tätigkeiten von Mitarbeitern zu untersagen, „die nicht der Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit dienen“.

Das Gremium erstellte demnach auch eine Liste von Tätigkeiten, die künftig verboten sein sollen. Dazu gehören der Zeitung zufolge die Betreuung von Wahlkampfständen oder das Aufhängen von Wahlplakaten, aber auch die Übernahme von Funktionen einer Parteigeschäftsstelle.

Noch nicht ausgearbeitet wurde dem Bericht zufolge ein System, um Verstöße gegen die neuen Regeln für die Bundestagsmitarbeiter zu ahnden. Dazu solle das Abgeordnetengesetz geändert werden, doch liege „noch kein Ergebnis vor“, wird Schäuble von der „SZ“ zitiert. (afp)

 

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