Tatverdächtige von Chemnitz beantragen Freilassung aus Untersuchungshaft

Die Anwälte der Beschuldigten beantragten eine Haftprüfung, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Zwei Tatverdächtige wollen ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft erreichen.
Titelbild
Gefängnis in Deutschland.Foto: Joern Haufe/Getty Images
Epoch Times15. September 2018

Knapp drei Wochen nach dem gewaltsamen Tod eines Manns in Chemnitz wollen zwei Tatverdächtige ihre Freilassung aus der Untersuchungshaft erreichen. Die Anwälte der Beschuldigten beantragten eine Haftprüfung, wie eine Sprecherin der Chemnitzer Staatsanwaltschaft am Freitag sagte.

Einer der beiden Männer bestreitet Berichten zufolge eine Tatbeteiligung. Die Haftprüfungsanträge der beiden Beschuldigten werden nun geprüft. Die Sprecherin der Chemnitzer Staatsanwaltschaft machte keine Angaben dazu, wie die Anträge begründet wurden. Die Haftprüfungstermine sind demnach für die kommende Woche geplant.

Zuvor hatte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet, dass einer der beiden in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen eine Tatbeteiligung bestreitet. Nach Informationen des Senders gab der verdächtige Yousif A. in seiner Aussage an, er sei an der Auseinandersetzung in Chemnitz, bei welcher der 35-jährige Daniel H. getötet worden war, nicht beteiligt gewesen. Er habe mehrere Meter abseits gestanden.

Ein Zeuge, der das Tatgeschehen unmittelbar beobachtet und seine Aussage bei der Polizei zu Protokoll gegeben habe, bestätigte dies dem NDR gegenüber. Der Anwalt des Verdächtigen, der Strafverteidiger Ulrich Dost-Roxin, bezeichnete den Haftbefehl gegen seinen Mandanten als „rechtswidrig“. Er sehe keinen Tatverdacht gegen ihn, erklärte Dost-Roxin am Donnerstag in einer Pressemitteilung. „Keines der Beweismittel belastet meinen Mandanten.“

Wegen des Tötungsdelikts an Daniel H. sitzt derzeit neben Yousif A., der nach eigenen Angaben aus dem Irak stammt, ein mutmaßlich aus Syrien stammender Verdächtiger in U-Haft. Nach einem dritten Tatverdächtigen wird international gefahndet. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Chemnitz wurde dessen Asylantrag Anfang 2017 abgelehnt, dagegen klagte er. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Bislang gebe es keine Hinweise, wo sich der Mann aufhalten könnte, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. (afp)



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