Telemedizin: Befunde und Blutwerte in der Onlinesprechstunde klären

Beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt haben die Delegierten eine Lockerung der Regeln zur Fernbehandlung beschlossen. Vor allem in ländlichen Regionen, die häufig medizinisch unterversorgt sind, kann die Telemedizin nützlich sein.
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Eine Ärztin bei einer Online-Konsultation.Foto: iStock
Epoch Times10. Mai 2018

Operationswunden am Bildschirm begutachten oder Befunde in der Videosprechstunde auswerten – die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet voran und wirkt sich auch auf das Arzt-Patienten-Verhältnis aus.

In ländlichen Gebieten soll die Telemedizin vor allem den Ärztemangel mildern. Beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt haben die Delegierten eine Lockerung der Regeln zur Fernbehandlung beschlossen. Fragen und Antworten:

Was ist Telemedizin

Bei der Telemedizin beobachtet und beurteilt ein Arzt medizinische Befunde oder Daten eines Patienten über digitale Kommunikationswege – etwa über das Internet per Videosprechstunde oder über eine Handyapp.

Patient und Arzt halten sich dabei an unterschiedlichen Orten auf. Telemedizinische Anwendungen gibt es aber auch zwischen Ärzten, etwa um Befunde und Röntgenbilder elektronisch auszutauschen oder eine Zweitmeinung einzuholen.

Wann kann das sinnvoll sein?

Vor allem in ländlichen Regionen, die häufig medizinisch unterversorgt sind, kann die Telemedizin nützlich sein. Patienten kann so mancher Weg zum Arzt erspart bleiben, wenn Befunde und Beschwerden am Bildschirm abgeklärt werden können.

Auch bei der Nachsorge nach Operationen oder der Überwachung von chronisch Kranken etwa mit Herzschwäche ist die Telemedizin hilfreich. Die Betroffenen übermitteln regelmäßig ihre Daten wie Blutdruck und EKG-Werte von zu Hause an Ärzte, die dann im Notfall einschreiten können.

Das kann die Prognose verbessern und im Ernstfall Leben retten. In mehreren Bundesländern werden auch Schlaganfallpatienten auf sogenannten Tele-Stroke-Units behandelt, wenn das nächste Krankenhaus über keine solche spezielle Schlaganfalleinheit verfügt.

Per Videokonferenz können vernetzte Kliniken dann mit einem spezialisierten Arzt in Kontakt treten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Fernbehandung in Einzelfällen erlaubt

Zwar ist die Fernbehandlung laut der aktuellen Musterberufsordnung für Ärzte nicht generell verboten. Ein ortsunabhängiger Austausch zwischen Arzt und Patient per Videokonferenz ist derzeit aber nur eingeschränkt möglich. Ein Arzt muss einen Patienten persönlich untersucht haben, bevor er in Ausnahmefällen Videosprechstunden anbieten kann.

Die Beschlussvorlage des Vorstands der Bundesärztekammer, die in Erfurt auf den Tisch kam, sieht nun eine Beratung und Behandlung ausschließlich über elektronische Kommunikationswege vor – also ohne vorherigen persönlichen Kontakt. Dies solle „im Einzelfall“ erlaubt sein, wenn es ärztlich vertretbar sei und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibe, heißt es in der Vorlage. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und auch die Kassen unterstützen den Ausbau der Telemedizin.

Wird die Onlinesprechstunde zur Regel?

Nein, der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient soll nach dem Willen der Ärzteschaft der „Goldstandard“ bleiben. Das ärztliche Gespräch soll auch im digitalen Zeitalter weiter Vorrang haben.

Von einer flächendeckenden Anwendung ist Deutschland noch weit entfernt. Bislang gibt es dazu eine Reihe verschiedener Projekte und Studien. Das deutsche Telemedizinportal gibt darüber auf https://telemedizinportal.gematik.de einen Überblick.

Eine Art Vorreiter ist Baden-Württemberg. Im Sommer 2016 änderte die dortige Landesärztekammer ihre Berufsordnung, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Bislang wurden vier Projekte genehmigt, zuletzt unter anderem die Fernbehandlung von Gefangenen in Haftanstalten.

Damit soll unter anderem die logistisch aufwändige Verlegung von Gefängnisinsassen vermieden werden. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um zu prüfen, ob die Qualität der Fernbehandlung derjenigen in Praxen und Krankenhäusern entspricht.

(afp)



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