Terminal 5 des BER geschlossen: Keine Abschiebungen mehr möglich

Das Terminal 5 am Flughafen BER ist derzeit geschlossen. Von dort aus hat das Bundesinnenministerium bisher Abschiebungen aus Berlin durchgeführt.
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Eine Abschiebung.Foto:  Patrick Seeger/dpa
Von 3. Februar 2023

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Auf der Infoseite des Landes Berlin zum Flughafen BER findet sich nur ein knapp gehaltener Hinweis: „Das Terminal 5 wird bis auf Weiteres nicht bedient.“ Der gesamte Flugverkehr werde über die Terminals 1 und 2 abgefertigt. Ebenso seien die Geschäfte des Terminals 5 geschlossen. Was für die meisten Nutzer des Flughafens lediglich ein technischer Hinweis ist, hat politisch einige Brisanz. Die temporäre Schließung hat zur Folge, dass Berlin keine Abschiebungen mehr durchführen kann – zumindest nicht auf dem Wege von Sammelrückflügen.

Für Abschiebungen via Sammelrückführung besondere Vorkehrungen nötig

Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, läuft der Mietvertrag des Bundesinnenministeriums aus. Es gebe keine Übergangsregelung. Aus diesem Grund wird das Terminal am 31. März geschlossen. Das bedeutet bis auf Weiteres jedoch auch ein Aus für Abschiebungen aus Berlin.

Diese hatten die Sicherheitsbehörden bislang über Terminal 5 des BER durchgeführt. Dort waren die erforderlichen Voraussetzungen und die Infrastruktur gewährleistet, um größere Gruppen Ausreisepflichtiger abschieben zu können. Hauptsächlich habe dies illegal im Land befindliche Personen sowie solche betroffen, die erhebliche Straftaten begangen hätten, berichtet die „Berliner Zeitung“.

Für sogenannte Sammelrückflüge gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Diese reichen von Ausweichräumen für Notfälle und psychologische Hilfe bis hin zu ausreichend Raum für Polizeibeamte und Polizeifahrzeuge. Vollzugshandlungen dieser Art gelten als besonders personalintensiv.

Einzelabschiebung würde bis zu 200.000 Euro kosten

Erst 2025 soll das Terminal wieder in vollem Umfang funktionsfähig sein. Das bedeutet, dass das Bundesinnenministerium für die Durchführung von Sammelabschiebungen Alternativen finden muss. Denkbar wäre ein Ausweichen auf Flughäfen wie Leipzig oder Frankfurt am Main.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, auf Einzelabschiebungen auszuweichen. Allerdings koste eine solche Abschiebung bis zu 200.000 Euro. Das Bundesinnenministerium verhandelt nun mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben über eine Übergangslösung.

Mehrere Bundesländer beschließen Stopp von Abschiebungen im Winter

Zuletzt hatten Berlin und mehrere andere Bundesländer wenig Ambitionen erkennen lassen, bestehende Ausreisepflichten durchzusetzen. Das Land Berlin hat jüngst beispielsweise einen Winterabschiebestopp verhängt.

Auch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern haben einen solchen Schritt vollzogen. Allerdings soll der Winterabschiebestopp jeweils für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge gelten. Bei erheblicher strafrechtlicher Verurteilung sollen Ausreisepflichtige nicht vor der Abschiebung geschützt sein.



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