Terror in Köln: Bundesanwaltschaft sieht „zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund“

"Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor." (Frauke Köhler, Staatsanwältin beim GBA)
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GeneralbundesanwaltFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times17. Oktober 2018

Im Zusammenhang mit der Geiselnahme und dem Brandanschlag vom Kölner Hauptbahnhof am Montagmittag übernahm noch am Dienstag die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den 55-jährigen syrischen Flüchtling Mohammad A. R.

Dem Beschuldigten wird versuchter Mord in zwei Fällen sowie gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.“

(Generalbundesanwaltschaft)

Der Beschuldigte hatte im Hauptbahnhof in einem Schnellrestaurant eine brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet und diese in Brand gesetzt.

14-Jährige schwer verletzt

Eine 14-Jährige rutschte bei ihrer Flucht vor den Flammen darauf aus und erlitt erhebliche Verletzungen. Der Beschuldigte floh anschließend in eine Apotheke und nahm dort eine Geisel.

Er stellte telefonisch verschiedene Forderungen. Unter anderem verlangte er, nach Syrien zum „Islamischen Staat“ (IS) ausreisen zu können, so die Karlsruher Behörde. Die Apotheke wurde durch ein Spezialeinsatzkommando gestürmt. Dabei wurde die Geisel durch den Beschuldigten verletzt.

Nach dem bisherigen Erkenntnisstand liegen zureichende Anhaltspunkte für einen radikal-islamistischen Hintergrund der Tat vor.“

(Frauke Köhler, Staatsanwältin beim GBA)

Dies würde sich u. a. aus Zeugenausgaben ergeben. Außerdem forderte der Beschuldigte die Freilassung einer Frau, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll er geäußert haben, dass er Mitglied des IS sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle, so die Bundesanwaltschaft.

Die Frage nach den Hintermännern

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sei noch zu klären, „ob der Beschuldigte das Attentat als Mitglied des sogenannten Islamischen Staates oder einer anderen terroristischen Vereinigung begangen hat.“ Eine weitere Sache, die zu klären bleibt, ist, ob der 55-Jährige „unmittelbar vor oder während der Tat“ Kontakt zu einem Mitglied des IS hatte oder unter solchem Einfluss stand.

Bislang unklar ist, ob es weitere, noch „unbekannte Tatbeteiligte oder Hintermänner“ gibt. (dts/sm)



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