Terrorverdächtigen droht keine Todesstrafe – Abschiebung nach Tunesien möglich

In Deutschland sind alle rechtlichen Möglichkeit gegen eine Abschiebung des Gefährders Haikel S. ausgeschöpft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet nun, ob der Terrorverdächtige zurück nach Tunesien gebracht werden kann.
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Flugzeug. Symbolbild.Foto: Julian Stratenschulte/Symbolbild/dpa
Epoch Times8. Mai 2018

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Hindernisse für die Abschiebung des in Hessen inhaftierten Terrorverdächtigen Haikel S. nach Tunesien.

Das Gericht lehnte am Montag die Beschwerde des als Gefährders eingestuften Mannes mit der Begründung ab, ihm drohe in seinem Heimatland nicht die Todesstrafe. Wann der Terrorverdächtige Hessen verlässt, ist aber weiter unklar. (2 BvR 632/18)

Die Anwältin des Mannes stellte umgehend einen Eilantrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um die Abschiebung doch noch zu verhindern. Das Straßburger Gericht bestätigte den Eingang der Klage. Außerdem sei das Gericht gebeten worden, eine sogenannte vorläufige Maßnahme zu verhängen – und damit seine Auslieferung vorerst zu stoppen.

Hessen versucht schon seit längerem, den Terrorverdächtigen nach Tunesien abzuschieben. Die Ermittlungsbehörden werfen ihm vor, für die Terrormiliz IS einen Anschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Auch in seinem Heimatland steht er unter Terrorverdacht, er soll unter anderem dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 beteiligt gewesen sein.

Der Mann war im Februar 2017 bei einer Anti-Terror-Razzia festgenommen worden und wehrt sich bislang erfolgreich dagegen, Deutschland verlassen zu müssen. Haikel S. sitzt derzeit in Hessen in Abschiebehaft. Die vom Amtsgericht Frankfurt verhängte Frist läuft noch bis zum 25. Mai.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) begrüßten die Entscheidung aus Karlsruhe. Die Richter machten deutlich, „in welchen Fällen die Möglichkeit der Rückführung in ein anderes Land – in diesem Fall Tunesien – besteht“, sagte Merkel nach einem Spitzentreffen der Unionsfraktionschefs in Frankfurt. „Es ist ein Urteil, dass uns Klarheit gibt und auch die Durchsetzung von Rechten möglich macht.“ Bouffier nannte es „bedauerlich“, wenn Verfahren immer und immer mehr in die Länge gezogen werden, obwohl man bei Würdigung aller Umstände eingestehen müsse, dass am Ende die Entscheidungen Bestand haben werden.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, man prüfe, ob dieses Verfahren Auswirkungen auf den Fall des in Bochum ansässigen ehemaligen Leibwächters des 2011 getöteten Al-Kaida-Anführers Osama bin Laden habe. Auch Sami A. wehrt sich bisher erfolgreich gegen die Abschiebung in sein Herkunftsland Tunesien. (dpa)



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