Thüringen-Chaos trifft Grundrente – Merkel verschiebt Kabinettsitzung

Die Grundrente wird nicht diesen Mittwoch sondern erst am 19. Februar 2020 ins Kabinett eingebracht. Die Bundesregierung nannte "interne Termingründe". Laut "Handelsblatt" steckt dahinter etwas anderes.
Titelbild
Angela Merkel.Foto: Jens Schlueter/Getty Images
Epoch Times12. Februar 2020

Die erneute Verschiebung der Kabinettsbefassung mit der Grundrente hängt offenbar auch mit dem politischen Chaos rund um Thüringen zusammen.

Laut eines Berichts des „Handelsblatts“ hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) eigentlich geplant, nach der Rückkehr von ihrer Afrika-Reise am Wochenende die Unionsfraktion auf die Koalitionslinie bei der Grundrente einzuschwören.

Dann weitete sich die durch AfD-Stimmen ermöglichte Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten zur bundespolitischen Krise aus, die auch Merkel vereinnahmte.

Wirklich nur interne Termingründe?

Im Kanzleramt war man offenbar der Meinung, es sei keine gute Idee, die Grundrente ohne Abstimmung mit der Fraktion durchzudrücken, berichtet die Zeitung. Die Bundesregierung hatte nur „interne Termingründe“ als Erklärung dafür genannt, dass die Grundrente nicht an diesem Mittwoch, sondern voraussichtlich erst am 19. Februar im Kabinett ist.

Mit dem Gesetz sollen die Rentenansprüche von langjährigen Geringverdienern hochgestuft werden. In der Unionsfraktion gibt es Unmut – nicht zuletzt wegen des Eindrucks, dass CDU und CSU nach dem Grundrenten-Kompromiss vom November auch bei den nun erfolgten Nachverhandlungen zu stark auf SPD-Linie eingeschwenkt seien.

Versprochene Finanzierungskonzept fehlt immer noch

Neue Munition bekommen die Kritiker durch die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats, die Heils Ministerium am 10. Februar zugeschickt wurde und über die das „Handelsblatt“ berichtet.

Die Grundrente werde vor allem bei der Deutschen Rentenversicherung erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen, schreibt das unabhängige Gremium, welches alle Gesetze im Regierungsauftrag auf Bürokratiekosten prüft. Eine „weniger aufwendige und zielgenauere sowie rechtssichere“ Variante wäre möglich gewesen.

Statt die Experten der Rentenversicherung frühzeitig einzubinden, sei die „verfügbare Verwaltungsexpertise“ im Fall der Grundrente „nicht ausreichend genutzt“ worden. Vor allem die kurzen Prüffristen für die zuständige Fachbehörde seien „das Gegenteil besserer Rechtsetzung“, heißt es in dem Dokument. (dts)



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