Thüringen: Justizausschuss hebt Immunität zweier Linken-Politiker auf

Zwei Linken-Politiker im Thüringer Landtag nahmen an einer Sitzblockade gegen eine Versammlung der AfD am 1. Mai teil. Nun hob der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität beider Abgeordneter auf, um den Weg für Ermittlungen der Thüringer Staatsanwaltschaft frei zu machen.
Titelbild
(Symbolfoto) Polizisten tragen im Berliner Stadtteil Neukölln Demonstranten weg.Foto: Paul Zinken/dpa
Epoch Times8. September 2019

Nachdem die Staatsanwaltschaft Erfurt Antrag gestellt hatte, hob der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität zweier Abgeordneter der Linken auf. Namentlich sind das die Linken-Fraktionsvorsitzende im Landtag Susanne Hennig-Wellsow und der Abgeordnete Christian Schaft, wie der „MDR“ berichtete.

Hintergrund ist ihre Teilnahme an einer Sitzblockade gegen eine angemeldete Versammlung der AfD am 1. Mai. Die AfD hatte wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Nötigung Anzeige gegen beide Abgeordnete erstattet.

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Linken Politiker Hennig-Wellsow äußerte zur Aufhebung ihrer Immunität, dass sie von Anfang eine juristische Klärung befürwortete, nun sei der Weg dafür frei. Für sie wären Sitzblockaden eine zulässige Form des passiven zivilen Ungehorsams.

Ich habe ja eine politische Haltung und die ändert sich nicht, weil meine Immunität aufgehoben worden ist. Nur weil sich die AfD beschwert hat“, Hennig-Wellsow.

Die Staatsanwaltschaft beginnt nun mit den Vorermittlungen.

Blockaden verstoßen bei angemeldeten Versammlungen gegen das Versammlungsrecht und sind in der Regel rechtswidrig. Auch wer dazu aufruft, genehmigte Demonstrationszüge zu blockieren, macht sich möglicherweise strafbar. Erlaubt sind symbolische Sitzblockaden, die eigentlich keine sind – wenn der Demonstrationszug links oder rechts problemlos vorbeikommt oder die Sitzblockade nach Aufforderung der Polizei selbst geräumt wird. (er)



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