Thüringens Justizminister will keine Diskussion: Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien sind keine sicheren Herkunftsstaaten

Thüringens Grüne sind zu Kompromissen in der Asylpolitik bereit – allerdings nicht bei der Erweiterung der sicheren Herkunftsstaaten. Die Große Koalition will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten deklarieren, die Grünen verschoben die Abstimmung.
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Am 6. Oktober 2016 fuhr die MS Europa in La Goulette, einem Hafen am Nordrand von Tunis, ein. Es war das erste Kreuzfahrtschiff, dass nach den dschihadistischen Angriffen von 2015 wieder einen Zwischenstopp im Land einlegte.Foto: FETHI BELAID/AFP/Getty Images
Epoch Times26. Februar 2019

Thüringen wird nach Aussage von Thüringens Justizminister, Dieter Lauinger (Grüne), der Aufnahme weiterer Länder auf die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Bundesrat nicht zustimmen. Man sei zu Kompromissen in der Asylpolitik bereit, sagte Lauinger der „taz“. Kompromisse bei der Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten seien „für die Thüringer Grünen allerdings nicht denkbar“.

Die Thüringer Landesregierung wolle „weg von der Diskussion um die sicheren Herkunftsstaaten und stattdessen über die wirklichen Probleme der Asylpolitik sprechen“, so der Grünen-Politiker weiter.

Es brauche ein Einwanderungsgesetz, das beispielsweise den Spurwechsel auch für Menschen ermögliche, die hier schon jahrelang lebten, aber nur geduldet seien. Es brauche auch schnellere Asylverfahren und schnellere obergerichtliche Entscheidungen.

„Wenn die Union sich bei diesen Punkten bewegt, sind auch wir zu Kompromissen im Asylrecht bereit“, sagte Lauinger.

Die Große Koalition will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien als sichere Herkunftsstaaten deklarieren. Im Februar hatte der Bundesrat das Thema auf Antrag Thüringens von der Tagesordnung genommen. Die Abstimmung ist somit verschoben.

Bei sicheren Herkunftsstaaten gehen die deutschen Behörden davon aus, dass dort in der Regel keine Gefahr durch Verfolgung besteht. Asylbewerber aus diesen Ländern müssen dann das Gegenteil beweisen. Außerdem gelten kürzere Einspruchsfristen. (dts)



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