Am Freitag tagt das Thüringer Parlament – Ramelow trotz Protokollnotiz für neue Corona-Beschlüsse

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Die Kramerbrücke in Erfurt (Thüringen).Foto: iStock
Epoch Times28. Oktober 2020

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) trägt trotz einer von ihm veranlassten Protokollnotiz die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mit. Seine Kritik habe nichts mit dem zu tun, was beschlossen wurde, sagte Ramelow am Mittwoch in Erfurt. Seine Kritik sei, „wie mit der Ministerpräsidentenkonferenz umgegangen wird“.

Ramelow plane „keine Verweigerung von Thüringen“, sagte er am Montagabend. „Es gibt keinen isolierten Weg, den man eigenständig gehen kann.“

Allerdings erklärt die Landesregierung Thüringens, dass sie sich von den Beschlüssen distanziert. Das Land trage nur „diejenigen Maßnahmen mit, die für eine wirksame Eindämmung des Infektionsgeschehens durch wissenschaftliche Erkenntnisse geeignet und verhältnismäßig“ seien.

Ramelow äußerte sich bisher nicht, was das konkret bedeute. Tags zuvor hatte er noch eine Zustimmung zu einem neuen Lockdown ausgeschlossen.

Am Freitag tagt das Thüringer Parlament

Die CDU Thüringens beantragte eine entsprechende Parlamentssitzung zu dem Thema, diese soll diesen Freitag stattfinden. Nach Angaben der „Thüringer Allgemeinen“ erwartet Unionsfraktionschef Mario Voigt rasch ein umfassendes Pandemie-Konzept der Landesregierung. Demnach kündigte AfD-Chef Björn Höcke an, dass sich seine Fraktion „mit aller Kraft gegen einen erneuten Lockdown stemmen“ wolle.

In der Protokollnotiz unter den Beschlüssen steht, dass die Verabschiedung des Beschlusses kein Präjudiz für das parlamentarische Verfahren in Thüringen bedeute.

Als Präjudiz (lat. praeiudicium ‚Vorentscheid‘) wird ein richtungsweisender Gerichtsentscheid bezeichnet, der gegenüber den untergeordneten Gerichten die Rechtsprechung besonders beeinflusst. Diese Bezeichnung wird normalerweise für Leitentscheidungen genutzt, um eine weitgehende Bindungswirkung für die untergeordneten Gerichte zu erwirken, um eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung herbeizuführen. (afp/er)



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