Tödliches Autorennen in Berlin: Ermittlungen und Gedenken

In der Nacht zum Montag hatten sich zwei Raser ein Rennen geliefert, einer von ihnen rammte den Wagen eines Unbeteiligten. Der 69-Jährige starb.
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Berlin: Aufräumarbeiten in der Tauentzienstraße nach dem illegalen Autorennen.Foto: Britta Pedersen/Archiv/dpa
Epoch Times2. Februar 2016
Nach dem illegalen Autorennen in Berlin ermittelt die Polizei weiter die Umstände des Unfalls, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer ums Leben kam. An der Unfallstelle soll des Getöteten gedacht werden.

Eine Initiative von Fahrradfahrern rief zu einem Sit-in (einer Sitzblockade) auf. In der Nacht zum Montag hatten sich zwei Raser ein Rennen geliefert, einer von ihnen rammte auf einer Kreuzung der Tauentzienstraße, der Verlängerung des Kurfürstendamms zwischen Gedächtniskirche und Kaufhaus des Westens (KaDeWe), den Wagen eines Unbeteiligten. Der 69-Jährige starb.

Den Ermittlern geht es nun um die hohen Geschwindigkeiten der beiden Sportwagen und um den genauen Verlauf des tödlichen Zusammenstoßes. Zunächst blieb unklar, wann genau die beiden Raser im Alter von 26 und 24 Jahren befragt werden. Die Verletzungen der Männer seien aber nicht so schwer. Einer der Fahrer hat das Krankenhaus laut einem „Bild“-Bericht bereits am Montag verlassen.

Die beiden Männer hatten nach dem Unfall in der Nacht zum Montag selbst aus ihren zerstörten Autos aussteigen können. Ihnen droht ein Strafprozess und eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Nach Zeitungsberichten blieb der Tacho eines Sportwagens bei 200 Stundenkilometern stehen. Ob das die tatsächliche Geschwindigkeit beim Unfall zeigte oder ob der Tacho durch den Aufprall verstellt wurde, wollen die Ermittler noch herausfinden.

In Köln, wo 2015 drei Menschen bei illegalen Autorennen starben, wurden im Januar zwei junge Männer wegen eines ähnlichen Unfalls zu Jugendstrafen auf Bewährung verurteilt. Positiv wertete das Kölner Gericht, dass die beiden nicht vorbestraft waren, nicht zur typischen Raser- und Tuning-Szene gehörten, es sich eher um eine „jugendtypische Tat“ in einem Moment des „Totalversagens“ gehandelt habe sowie die Reue der jungen Männer.

Die beiden Berliner Fahrer sind dagegen polizeibekannt und fallen nicht mehr unter das Jugendstrafrecht. Das könnte in einem Prozess zu einer härteren Strafe führen.

(dpa)


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