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Trotz schwerer Verbrechen: Erneut geringe Haftstrafen für Flüchtlinge - weil Deutschkenntnisse fehlen

Bei der Verurteilung von straffällig gewordenen Flüchtlingen zeigen deutsche Gerichte zuweilen eine schwer nachvollziehbare Milde. Neben dem Fall von Adel S., begründeten die Richter auch bei Jama B. und Eric X. ihre Entscheidung mit "Haftempfindlichkeit".

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Festnahme mit Handschellen (Symbolbild)

Foto: über dts

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Adel S., einem algerischen Intensivtäter, wurde in einem Berufungsverfahren die Haftstrafe wegen „Haftempfindlichkeit“ gekürzt. Seine fehlenden Deutschkenntnisse waren für den Richter mit ein Beweggrund.
Er ist kein Einzelfall.
Auch Jama B. (22), der einen vierjährigen irakischen Jungen in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) sexuell missbraucht hat, wurde durch das Gericht milde behandelt. Die „Bild“-Zeitung berichtete.
Bei einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren erhielt er vom Landgericht Kiel zwei Jahre und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs.

Richter begründet mildes Urteil mit Trunkenheit und fehlenden Sprachkenntnissen

Der Richter begründete sein Urteil damit, dass Jama B. betrunken war, jung ist und kein Deutsch spricht.
Auch Eric X. (31), Flüchtling aus Ghana, kam mit einem milden Urteil davon. Er überfiel im April 2017 ein campendes Pärchen und vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen des Freundes (27).
Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe (15 Jahre). Das Gericht verurteilte Eric X. zu 11 Jahren.
Zur Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass Eric X. keine deutschen Sprachkenntnisse besitze und als Ausländer als besonders „haftempfindlich“ gelte. (er)

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