Trotz stark sinkender Corona-Zahlen: Kanzlerin Merkel will „epidemische Lage“ verlängern

Ende Juni läuft die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ ab. Bundeskanzlerin Angela Merkel möchte jedoch an der „epidemischen Lage“ weiterhin festhalten. Trotz sinkender Corona-Zahlen in Deutschland.
Epoch Times5. Juni 2021

Trotz der stark rückgängigen Infektionszahlen und einer damit einhergehenden Entspannung des Infektions- und Pandemiegeschehens in Deutschland, sollen Bund und Länder über den Sommer weiter mit umfassenden Handlungsvollmachten ausgestattet bleiben.

„Wir sind uns innerhalb der Koalition einig, noch einmal für drei Monate eine epidemische Lage nationaler Tragweite festzustellen“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Samstagsausgabe). Dies werde „nächste Woche im Bundestag geschehen“.

Die Sozialdemokraten, die sich in den Gesprächen anfangs für eine kürzere Verlängerung starkgemacht hatten, wollen demnach ebenfalls zustimmen. „Wir als SPD können uns eine Verlängerung der epidemischen Lage bis September vorstellen, aber nicht etwa bis Jahresende“, sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, den Zeitungen.

„Wir werden in den nächsten Monaten beraten, wie wir das Infektionsschutzgesetz ändern können, damit wenig eingriffsintensive Schutzmaßnahmen wie Maskentragen auch ohne Fortbestehen der epidemischen Lage möglich sind,“ so Fechner.

Scharfe Kritik kam dagegen aus der Opposition. So forderte FDP-Fraktionsvize Michael Theurer ein Auslaufen der pandemischen Lage Ende Juni. „Das ist kein Leichtsinn, sondern die Hoffnung auf ein stückweit normales Leben und die zwingend nötige Rückgabe unserer Freiheitsrechte“, sagte er.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist ebenso dafür, dass der Bund auch über Ende Juni hinaus bestimmte Sonderbefugnisse zur Regelung von Corona-Maßnahmen behält. Die Bundeskanzlerin halte es für sinnvoll, dass die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ verlängert werde, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag in Berlin. Der 60-Jährige fügte jedoch hinzu, dass die Entscheidung über eine Verlängerung der Sonderbefugnisse in der Hand des Bundestages liege.

Epidemische Lage nur bei ernsthafter Gefahr

Dem Infektionsschutzgesetz zufolge kann der Bundestag eine „epidemische Lage“ ausrufen und wieder aufheben. Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht direkt ohne Zustimmung des Bundesrates, Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Darüber hinaus ist sie die Grundlage für umfangreiche Beschränkungsmaßnahmen der Länder. Maskenpflicht und Ausgangssperren können nur angeordnet werden, wenn eine „epidemische Lage“ festgestellt wurde.

Im Infektionsschutzgesetz heißt es, eine „epidemische Lage“ liegt vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht.“ Dies ist laut Infektionsschutzgesetz der Fall, „wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“.

Die „epidemische Lage“ endet automatisch, wenn der Bundestag sie nicht nach Ablauf von drei Monaten erneut verlängert. Das wäre Ende Juni der Fall.

Kein Zusammenhang mit Bundes-Notbremse

Nichts damit zu tun hat die bundesweite Notbremsen-Regelung. Diese war nachträglich ins Infektionsschutzgesetz geschrieben worden.

Hier handelt es sich um konkrete Maßnahmen, die auf Kreisebene ergriffen werden müssen, wenn die Corona-Ansteckungszahlen bestimmte Werte überschreiten, wie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Vorgaben für Schulen, Handel und Freizeit. Die Bundes-Notbremse wird am 30. Juni auslaufen. (afp/aa)



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