Trotz Wiedereinreiseverbot in allen Schengen-Staaten: Clan-Chef Miri zurück in Deutschland

Die Wiedersehensfreude in der Öffentlichkeit nach der Rückkehr des Clan-Chefs Ibrahim Miri ist überschaubar. Sein Asylantrag gibt immerhin Aufschluss darüber, wie er unbemerkt durch den Schengen-Raum reisen konnte.
Titelbild
Ein Polizist kontrolliert an einer Grenzkontrollstelle der österreichischen Polizei auf der A12 bei Kufstein Nord die aus Deutschland einreisenden Fahrzeuge (Symbolbild).Foto: Matthias Balk/dpa
Von 3. November 2019

Das Rätsel um den Hergang der Rückkehr des berüchtigten Clan-Chefs Ibrahim Miri, dessen Abschiebung in den Libanon deutsche Sicherheitsbehörden erst im Juli nach jahrelangen erfolglosen Bemühungen veranlasst hatten, scheint geklärt.

Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, soll Miri sich „mithilfe von Helfern“ einen Pass verschafft haben, heimlich über Syrien in die Türkei eingereist sein und anschließend einen Deal mit Schleppern geschlossen haben, die ihn „auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland“ verbracht hätten.

Die Informationen stammen demnach aus dem Asylantrag, den Miris Anwalt am 30. Oktober bei der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellte. Dort war Miri auch wiedererkannt, festgenommen und in Abschiebehaft eingeliefert worden. Der Fall hatte in der deutschen Öffentlichkeit für enormes Aufsehen gesorgt.

Wiedereinreiseverbot ist in Datenbanken aller Schengen-Staaten vermerkt

Der Umstand, dass mit Miri eine bekannte Persönlichkeit, deren Name wiederholt in Verbindung mit schwerer Kriminalität gefallen war, offenbar unerkannt wieder nach Deutschland gelangen konnte, weckte insbesondere Argwohn dahingehend, dass ein ähnlicher Coup möglicherweise auch Extremisten und Terroristen aus dem IS-Umfeld gelingen könnte. Immerhin war, wie das Bundesinnenministerium erklärte, mit der Abschiebung gegen Miri auch eine Wiedereinreisesperre verhängt worden.

Eine solche gilt für das gesamte Schengen-Gebiet und ist in Datenbanken vermerkt. Miri hätte also bereits vor seiner Einreise nach Deutschland in einem anderen Schengen-Staat erkannt und an der Weiterreise gehindert werden müssen. Miri war 2014 des bandenmäßigen Drogenhandels schuldig gesprochen und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Dezember des Vorjahres kam er wieder auf freien Fuß.

Nun hat Miri „subsidiären Schutz“ in Deutschland beantragt. Im Libanon, wo derzeit eine angespannte innenpolitische Lage zu verzeichnen ist, soll die proiranische Terrororganisation Hisbollah ihm nach dem Leben trachten. Hintergrund ist eine Messerstecherei, die 2006 in Bremen stattgefunden und Vergeltungsabsichten aufseiten eines rivalisierenden Clans hervorgerufen haben soll.

Macht der Hisbollah im libanesischen Staatsapparat soll politische Verfolgung begründen

Dieser Clan soll Miri persönlich für einen Mord unter dem Banner der Blutrache verantwortlich machen, dem ein Angehöriger zum Opfer gefallen sei. Bereits unmittelbar nach seiner Ankunft im Libanon sei Miri auf der Straße erkannt und bedroht worden. Der Tatbestand politischer Verfolgung sei dadurch gegeben, dass die Hisbollah im Libanon Minister stelle und Teile von Militär und Sicherheitsapparat kontrolliere.

BAMF-Behördenleiter Hans-Eckhard Sommer sagte der „Bild am Sonntag“ eine Prüfung „mit der gebotenen Beschleunigung“ zu. Die Brisanz des Falles, der einen Schwerkriminellen betreffe, dem die Wiedereinreise untersagt worden war, sei ihm bewusst. Allerdings müsse das Amt auch die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben beachten:

Asyl ist ein Grundrecht, deshalb werden wir auch diesen Antrag entsprechend allen rechtlichen Vorgaben sorgfältig prüfen.“

Bremens Staatsanwaltschaft ermittelt zudem, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet, gegen Miri wegen illegaler Einreise. Ein Eilantrag gegen eine drohende erneute Abschiebung liegt nach Angaben einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts Bremen noch nicht vor.

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